Vereinsförderung

Vereinsförderung ab dem Haushaltsjahr 2026

Allgemeines zur Vereinsförderung

 

Das vielfältige Wirken der eingetragenen Vereine und der ihnen gleichgestellten Zusammenschlüsse im Gemeindegebiet ist ein wichtiges Element des örtlichen Lebens. Die regen Aktivitäten auf sportlicher, sozialer und kultureller Ebene fördern den Gemeinsinn und die Solidarität unter den Gemeindeeinwohnern.

In Anerkennung des unverzichtbaren Engagements der Vereine und der dort ehrenamtlich tätigen Menschen für unser Gemeinwesen gewährt der Markt Murnau a. Staffelsee unter der Voraussetzung der Bereitstellung entsprechender Mittel im Haushaltsplan finanzielle Zuwendungen.

Grundlage dieser Zuwendungen ist die Vereinsförderrichtlinie des Marktes Murnau a. Staffelsee, die in der ab dem Jahr 2026 geltenden Fassung hier eingesehen werden kann.

Allgemeine Informationen

Neukonzeption ab dem Jahr 2026

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Ab dem Jahr 2026 wird die Vereinsförderung des Marktes Murnau a. Staffelsee umgestaltet. Dem liegen folgende Zielsetzungen zu Grunde:

–> breite Unterstützung der Vereine

–> faire Verteilung öffentlicher Mittel

–> geringerer Bearbeitungsaufwand

–> mehr Transparenz, weniger Komplexität

Mit dieser Seite bzw. unserer Broschüre möchten wir Sie über die künftigen Zuschussmöglichkeiten informieren.

Die Informationsbroschüre zur Neuregelung der Vereinsförderung können Sie hier herunterladen.

Wer wird gefördert?

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Eine Förderung können Vereine mit Sitz in Murnau a. Staffelsee bzw. solche Vereine erlangen, die ihre Tätigkeit vornehmlich auf das Gebiet der Marktgemeinde
ausgerichtet haben (sog. örtliche Vereine).

Ausgeschlossen von der Förderung sind Vereine mit Sitz außerhalb von Murnau a. Staffelsee und – mit Ausnahme der Gewährung vergünstigter Tarife fürs Kultur- und
Tagungszentrum – Parteien, Wählergruppen sowie Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise und Jugendorganisationen von Parteien, Fördervereine sowie Vereine zur Trägerschaft von Schulen und Kitas.

Was und wie wird gefördert?

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Eine Förderung kann für verschiedene Aktivitäten oder Situationen erlangt werden, im Einzelnen folgende:

Projektförderungen

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Der Markt Murnau a. Staffelsee unterstützt auf Antrag Projekte und Aktivitäten der örtlichen Vereine, die dazu beitragen, das Gemeinwesen im Markt Murnau a. Staffelsee zu stärken.

 

Förderfähig sind insbesondere

–> Sportveranstaltungen
–> Kulturveranstaltungen
–> Brauchtumsveranstaltungen
–> Informationsveranstaltungen
–> Workshops

Nicht förderfähig sind insbesondere:

–> Beschaffungen / Investitionen
–> Bau- und Sanierungsmaßnahmen
–> Unterhalts- und Betriebskosten
–> Mieten
–> Kosten für Vereinswebsites
–> sonstige laufende Ausgaben

Jugendförderung Sport u. Kultur

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Der Markt Murnau a. Staffelsee unterstützt die Jugendarbeit der örtlichen Vereine im Sport- und Kulturbereich durch Zuschüsse, die auf Vorschlag des Sportbeirates bzw. des Jugendforums Murnau ausgereicht werden.

 

Jugendförderung im Bereich Sport: 

Detaillierte Informationen zur Sportförderung finden Sie hier: Sportförderung

 

Kontakt:
Josef Bierling
Erster Vorsitzender des Sportbeirates
seppbierling@t-online.de
08841/4180 oder 0170/5262218

 

 

Jugendförderung im Bereich Kultur:

Detaillierte Informationen zum Jugendforum finden Sie hier:
Jugend in Murnau (siehe Reiter Jugendforum) sowie in folgendem Antrag.

 

Kontakt:
Bernhard Ulrich
Gemeindejugendpflege
bernhard.ulrich@murnau.de
08841/476128

 

Bauhofleistungen (einschl. Verkaufshütten)

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  • Der Markt Murnau a. Staffelsee gewährt den örtlichen Vereinen reduzierte Tarife für Leistungen des gemeindlichen Bauhofes und für Verkaufshütten. Ein Zuwendungsantrag ist nicht erforderlich.

Mieten im Kultur- und Tagungszentrum

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Der Markt Murnau a. Staffelsee gewährt den örtlichen Vereinen reduzierte Tarife für die Miete von Räumlichkeiten im Kultur- und Tagungszentrum. Der Tarif ist auf einheitlich 15 % des Normaltarifs festgelegt. Ein Zuwendungsantrag ist nicht erforderlich.

Mieten in gemeindeeigenen Liegenschaften

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Der Markt Murnau a. Staffelsee gewährt den örtlichen Vereinen reduzierte Mieten für die gemeindeeigenen Liegenschaften. Ein Zuwendungsantrag ist nicht erforderlich.

Turnhallennutzung

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Der Markt Murnau a. Staffelsee gewährt den örtlichen Vereinen auf Antrag bei der Nutzung der Turnhallen im Gemeindegebiet Vergünstigungen bzw. erstattet die entstandenen Kosten bis auf einen sog. „Hallen-Euro“.

Vereinsjubiläen

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Der Markt Murnau a. Staffelsee gewährt den örtlichen Vereinen auf Antrag im jeweils 25-jährigen Jubiläumsjahr als Anerkennung für die bislang geleistete Vereinsarbeit eine Zuwendung zur freien Verfügung.

Vereinsförderung bis zum Haushaltsjahr 2025

Die Vereinsförderung des Marktes Murnau a. Staffelsee bis zum Haushaltsjahr 2025 wird noch auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie des Marktes Murnau a. Staffelsee bis zum Haushaltsjahr 2025 abgewickelt. Diese Richtlinie kann hier eingesehen werden: Vereinsförderrichtlinie Markt Murnau a. Staffelsee bis Haushaltsjahr 2025

Was es sonst zu wissen gibt?

 

Diese Seite gibt nur einen groben Überblick über die Vereinsförderung im Markt Murnau a. Staffelsee.

Weitere Details zu den Voraussetzungen einer Förderung, der möglichen Höhe, Regelfördersätzen, Bagatellgrenzen, aber auch zu dem Zuwendungsverfahren, zur möglichen Kürzung wie auch Rückforderung von Zuwendungen und den Pflichten des Zuwendungsempfängers sind der Vereinsförderrichtlinie des Marktes Murnau a. Staffelsee zu entnehmen.

Sie haben noch Fragen?

 

Gerne sind wir Ihnen behilflich und beraten Sie in Bezug auf die Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit der Finanzverwaltung des Marktes Murnau a. Staffelsee auf.

 

Kontaktdaten
Markt Murnau a. Staffelsee
Finanzverwaltung
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Tel.: 08841 / 476 – 159
Fax: 08841 / 476 – 143
E-Mail: kaemmerei@murnau.de

Kontakt

Kämmerei
Murnau a.Staffelsee
Telefon:
+49 (0)8841 476-140
Telefax:
+49 (0)8841 476-143
E-Mail:
Adresse:

Untermarkt 13
82418 Murnau a.Staffelsee

Öffnungszeiten

Rathaus
Murnau a.Staffelsee

Mo bis Fr:
08.00 – 12.00 Uhr

Di & Do:
14.00 – 16.00 Uhr

Der lange Amtstag (Donnerstag bis 18.00 Uhr) von Einwohnermelde-, Gewerbe- und Ordnungsamt entfällt während der bayerischen Sommerferien.

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Ämter