Sportförderung
Die Marktgemeinde Murnau gewährt Sportvereinen nach Maßgabe der verabschiedeten Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Fördermittel zur Förderung des Kinder- und Jugendsports. Die Förderung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch im Rahmen der im Haushalt verfügbaren Mittel. Die Berechnung und Antragstellung erfolgt durch den Sportbeirat der Marktgemeinde Murnau a. Staffelsee.
Darüber hinaus erhalten Sportvereine eine finanzielle Förderung zu Vereinsjubiläen. Und auch die Auswahl der Kandidaten zur Wahl des Sportlers des Jahres erfolgt nach festgelegten Kriterien. Die Richtlinien und Anträge zur Sportförderung finden Sie hier zum Download. Informationen bekommen Sie hierzu zusätzlich beim Sportbeirat der Marktgemeinde Murnau a. Staffelsee.
Richtlinien Gewährung von Sportfördermittel für Jugendarbeit überarbeitete Fassung vom 26.03.2019
Richtlinien Ausschüttung zu Vereinsjubiläen
Richtlinien Auswahl und Ehrung von Sportlern Stand Mai 2019
Antrag Gewährung von Sportfördermitteln für Jugendarbeit 2024
Informationen erhalten Sie auch beim Sportbeirat des Marktes Murnau.
Sportbeirat
Der Sportbeirat hat die Aufgabe, den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung in allen Fragen des Sports zu beraten. Er vertritt die Belange der Vereine und der sporttreibenden Bevölkerung. Zu diesem Zweck gibt er Anregungen zur Bereitstellung von Mitteln im gemeindlichen Haushalt. Er erstellt bei Bedarf Gutachten, vermittelt und wirkt mit bei Vergabe und Einteilung vorhandener Sportstätten.
Der Sportbeirat unterstützt durch Aufklärung und entsprechender Veranstaltungen die Maßnahmen des Gemeinderates, der Gemeindeverwaltung, der Vereine und Schulen, mit dem Ziel, den Sport für die gesamte Bevölkerung zu fördern.
Kontakt
Josef Bierling, Erster Vorsitzender
Murnauer Straße 3
82418 Murnau a.Staffelsee