Kontakt
Sie sind auf der Suche nach einem bestimmten Amt oder nach Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten)? Hier finden Sie alle gemeindlichen Ämter des Marktes Murnau a. Staffelsee auf einen Blick über unsere Ansprechpartner-Suche.
Wie sich die Verwaltung untergliedert und wie sie organisiert ist, erfahren Sie in nachfolgendem Organigramm – Stand 01.07.2024.
Oder geben Sie Ihre Anregung direkt in unser Online-Kontaktformular ein. Sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer angeben, können wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Bankverbindung des Marktes Murnau a. Staffelsee finden Sie hier sowie das SEPA Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)
Was erledige ich wo?
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Beratung zu einem speziellen Thema? Die Ansprechpartnersuche hilft Ihnen bei der Suche nach dem zuständigen Amt innerhalb unserer Gemeinde.
Tragen Sie hier einfach den entsprechenden Suchbegriff ein. Klicken Sie danach auf den Suche-Button. Ihnen werden nun die Kontaktdaten des zuständigen Amtes angezeigt.
Wenn Ihnen im Ort Mängel – zum Beispiel eine defekte Straßenbeleuchtung, ein verschmutztes Verkehrsschild, ein schadhafter Bürgersteig, Abfallablagerungen oder anderes – auffallen, können Sie uns dies gerne mitteilen. Wir freuen uns auch über sonstige Hinweise, Anregungen oder Tipps. Wir greifen Ihre Anregungen auf und leiten sie an die zuständigen Ämter weiter. So ersparen Sie sich eine aufwändige Suche nach dem richtigen Ansprechpartner.
Sie können Ihre Anregung verschicken an: rathaus@murnau.de
Wenn sie möchten, können Sie Ihr Anliegen auch direkt dem zuständigen Amt mitteilen. Dazu finden Sie auf der Seite „Was erledige ich wo?“ unterschiedliche Dienstleistungen und die Ansprechparter dazu.
Amt für öffentliche Ordnung
Das Ordnungsamt kümmert sich um den Straßenverkehr, um Ordnungswidrigkeiten und als Ortspolizeibehörde um die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Markt Murnau a. Staffelsee. D. h. es ist für die kommunale Verkehrsüberwachung, die Feuerwehr, das Gewerbe sowie den Katastrophen- und Zivilschutz verantwortlich. Auch Angelegenheiten, die Wahlen oder den Bereich Sport betreffen, werden im Amt für öffentliche Ordnung bearbeitet.
Kontaktinformation nach Aufgabengebiet | Telefon |
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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (Beeinträchtigung des öffentl. Verkehrs durch Hecken, Sträucher, Bäume) | (08841) 476-161 |
Demonstrationen und Versammlungen | Landratsamt Garmisch-Partenkirchen |
Fundwesen | (08841) 476-161 |
Feuerwehrwesen | (08841) 476-160 |
Gaststättenerlaubnis | (08841) 476-165 |
Gewässer III. Ordnung | (08841) 476-160, -164 |
Gewerbe an-, ab- und ummeldungen | (08841) 476-165, -161, -164 |
Gewerbezentralregisterauszug | (08841) 476-165 |
Jugendschutz | Landratsamt Garmisch-Partenkirchen |
Lärmschutz | Landratsamt Garmisch-Partenkirchen |
Marktwesen | (08841) 476-169 |
Parkausweise | (08841) 476-164, -169 |
Plakatierung | (08841) 476-164, -165 |
Räum- und Streupflicht | (08841) 476-161 |
Reisegewerbe | (08841) 476-165 |
Straßenverkehr | (08841) 476-160, -169 |
Sondernutzungen | (08841) 476-164, -169 |
Sportanlagen (Belegung) | (08841) 476-165 |
Vereine | (08841) 476-164 |
Verkehrsregelung | (08841) 476-160, -169 |
Verkehrsüberwachung (Strafzettel) | Zweckverband Kommunale Dienste Oberland |
Veranstaltungsanzeigen | (08841) 476-169, -164 |
Veranstaltungen auf öffentlichen Grund | (08841) 476-160 |
Veranstaltungen (öffentl. Vergnügen) | (08841) 476-160 |
Wahlen | (08841) 476-160, -169 |
Zivil- und Katastrophenschutz | (08841) 476-160, -169 |
Eine weitere Abteilung des Amts für öffentliche Ordnung ist das
GEWERBEAMT:
Gaststättenerlaubnis
Gewerbe an-, ab-, ummeldung
Gewerbezentralregisterauszug
Marktfestsetzung
Reisegewerbekarte
Veranstaltungsanzeige
Entsprechende Formulare finden Sie unter Formulare & Online-Services.
Kontakt Gewerbeamt:
Tel: 08841 476-165, -164
E-Mail: Ordnungsamt@murnau.de
Anmeldung einer Veranstaltung
Für die Durchführung jeder Veranstaltung bedarf es der Erlaubnis vom Ordnungsamt.
Jegliche geplante Veranstaltung auf öffentlichem Grund ist deshalb im Ordnungsamt anzumelden, bevor Termine festgelegt oder nach außen bekannt gegeben werden!
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Anmeldung einer Veranstaltung nicht automatisch eine Genehmigung nach sich zieht. Das Ordnungsamt kann den Veranstaltungsbereich ändern oder geplante Aufbauten, etc. verlegen oder beschränken. Wir empfehlen daher einen frühzeitigen Kontakt mit dem Ordnungsamt.
Der einfachste Weg für Sie ist es deshalb mit dem Ordnungsamt einen Termin zu vereinbaren, um die Veranstaltung zu besprechen und Feinheiten abzustimmen.
Der endgültige Antrag für eine Veranstaltung ist jedoch spätestens 2 Wochen vor dem Termin mit allen erforderlichen Anlagen (siehe unten) im Ordnungsamt einzureichen.
Später eingehende Anträge oder unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Die Veranstaltung wird dann abgelehnt.
Hier finden Sie eine Checkliste zur Anmeldung einer Veranstaltung. Entsprechende Formulare finden Sie unter Formulare & Online-Services.
Kontakt Ordnungsamt:
Tel: 08841 476-160, -169, -164
E-Mail: Ordnungsamt@murnau.de
Marktwesen
Krammärkte:
Im Markt Murnau a.Staffelsee finden alljährlich vier Jahrmärkte an folgenden Tagen statt:
am Palmsonntag (Palmmarkt)
am 3. Sonntag im Juli (Skapuliermarkt)
am letzten Sonntag im September (Michaelimarkt)
am 6. November (Leonhardimarkt)
Um an einem der Märkte teilzunehmen, ist eine schriftliche Bewerbung erforderlich. Diese muss spätestens sechs Wochen vor dem entsprechenden Marktsonntag beim Markt Murnau a.Staffelsee (Ordnungsamt) eingegangen sein. Verspätete Anträge bleiben unberücksichtigt. Das Bewerbungsformular finden Sie unter Formulare & Online Services.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass eine Bewerbung keinen Anspruch auf einen Standplatz darstellt.
Alle weiteren Bedingungen zur Teilnahme an einem der Jahrmärkte sind aus der Jahr- und Wochenmarktsatzung zu entnehmen.
Wochenmarkt:
Die Wochenmärkte finden jeweils am Mittwoch statt. Fällt auf einen Mittwoch ein Feiertag, der Heilige Abend (24.12.) oder andere, so wird der jeweilige Wochenmarkt am vorausgehenden Dienstag abgehalten. Kann auch am Dienstag kein Markt abgehalten werden, so entfällt der jeweilige Wochenmarkt ersatzlos.
Kontakt bei Rückfragen:
Tel.: 08841 476-169
E-Mail: Ordnungsamt@murnau.de
Sondernutzung
Bei der Benutzung von Straßen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf es gemäß Art. 18 Abs. 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) der Erlaubnis der Straßenbaubehörde (Ordnungsamt).
Dies betrifft u.a. das Aufstellen von Containern, Baugerüsten oder Infoständen auf öffentlichen Verkehrsgrund. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor der geplanten Maßnahme schriftlich im Ordnungsamt gestellt werden.
Ein entsprechendes Formular zur Beantragung einer Sondernutzung finden Sie unter Formulare & Online-Services.
Verkehrsüberwachung
Die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsgebiet von Murnau a.Staffelsee wurde an den Zweckverband Kommunale Dienste Oberland übertragen.
Bei Fragen bezüglich einer Verwarnung o. ä. haben, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
Prof.-Max-Lange-Platz 9
83646 Bad Tölz
Tel.: 08041 79 269 0
E-Mail: info@kdz-oberland.de
Verkehrsregelung
Verkehrsrechtliche Anordnung
Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist erforderlich bei Maßnahmen, die sich auf den öffentlichen Verkehrsgrund erstrecken und sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken. So wird nicht nur die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet, sondern auch die der Arbeiter auf einer Baustelle. Eine Baustelle darf nicht ohne verkehrsrechtliche Anordnung begonnen werden.
Der Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO (Straßenverkehrsordnung) ist spätestens eine Woche vor Beginn der Maßnahme beim Ordnungsamt einzureichen. Einen entsprechenden Antrag finden Sie unter Formulare & Online-Services.
Kontakt bei Rückfragen:
Tel.: 08841/476-169
E-Mail: Ordnungsamt@murnau.de
Jugendschutz
Informationen bezüglich Jugendschutz und Prävention erhalten Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen:
https://www.lra-gap.de/de/jugendschutz-praevention.html
Lärmschutz
In Murnau a.Staffelsee gibt es eine Verordnung über die zeitliche Beschränkung von ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten.
Diese Verordnung besagt, dass ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten nur an Werktagen von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr ausgeführt werden dürfen. An Samstagen und Vortagen vor gesetzlichen Feiertagen dürfen ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten nach 18:00 Uhr nicht mehr vorgenommen werden. Die gesamte Verordnung finden Sie unter Satzungen/ Verordnungen/ Richtlinien.
Mehr Informationen bezüglich Lärmschutz, bzw. Immissionsschutz erhalten Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen:
https://www.lra-gap.de/de/immissionsschutz.html
Demonstrationen und Versammlungen
Die Versammlungsfreiheit ist als Grundrecht in Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert.
Das Versammlungsgesetz regelt hierzu die notwendigen Einzelheiten, wie z.B. die Anmeldung der Demonstration, die Aufstellung von Ordnungskräften oder aber auch sonstige Auflagen, gegebenenfalls sogar das Verbot der Veranstaltung.
Ein entsprechender Antrag ist bei der Abteilung für Öffentliche Sicherheit & Ordnung im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (https://www.lra-gap.de/de/oeffentliche-sicherheit-ordnung.html) zu stellen.
Räum- und Streupflicht
Alle Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von bebauten und unbebauten Grundstücken sind gemäß Gemeindeverordnung vom 31.01.2003 verpflichtet, die Gehbahnen zur Winterzeit auf eigene Kosten zu sichern. Die Gehbahnen sind bei Schnee, Schneeglätte oder Glatteis in sicherem Zustand zu erhalten.
Zu diesem Zweck sind an Werktagen von 7 Uhr bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 20 Uhr
die Gehbahnen soweit wie möglich von Schnee und Eis freizumachen
bei Schnee oder Glatteis die Gehbahnen mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, ausreichend zu bestreuen
die Eiszapfen an den Dachrinnen und Regenrohren sowie die überhängenden Schnee- und Eismassen auf den Vordächern, Simsen und Balkonen zu beseitigen, sobald und so oft dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Bei Wegen und Straßen ohne ausgebaute Gehwege gilt ein Randstreifen der öffentlichen Verkehrsfläche in einer Breite von 1,00 m als Gehbahn. Die Sicherungspflicht erstreckt sich hier nur auf die Streupflicht. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind am Rande der Gehbahnen oder bei sehr engen Gehbahnen notfalls am Rande der Fahrbahn so zu lagern, dass die geräumte Nutzbreite des Gehweges bei geschlossener Bauweise mindestens 1,50 m, bei offener Bauweise mindestens 1,00 m beträgt und dass der Verkehr nicht behindert wird. Es ist nicht erlaubt, Schnee oder Eis von privaten Grundstücken oder Dächern auf einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Fläche zu lagern. Den Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten, die nicht oder nur zeitweise hier wohnen, wird empfohlen, das Räumen und Streuen zuverlässigen Personen zu übertragen.
Kontakt bei Rückfragen:
Tel.: 08841 476-161
E-Mail: Ordnungsamt@murnau.de
Fundwesen
Fundsachen können im Fundbüro abgegeben bzw. abgeholt werden. Das Fundbüro befindet sich im Rathaus und ist in das Ordnungsamt eingegliedert.
Dort erhalten Sie einen Überblick über die Fundsachen in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Bad Tölz. Wenn Sie Ihren gesuchten Gegenstand in der Liste finden, nehmen Sie persönlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem zuständigen Fundamt auf.
Bitte bedenken Sie, dass die Fundgegenstände oft erst nach einem Zeitraum von ein bis zwei Wochen nach dem Verlust im Fundbüro der jeweiligen Gemeinde eintreffen.
Kontakt bei Rückfragen:
Tel.: 08841 476-161
E-Mail: Ordnungsamt@murnau.de
Plakatierung
In Murnau a.Staffelsee gibt es eine Plakatierungsverordnung. Diese wurde zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes, sowie dem Schutz von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern erlassen.
Möchte man in Murnau a.Staffelsee Plakate o.ä. anbringen, so bedarf dies der Genehmigung der Gemeinde. Zur Beantragung genügt ein formloser Antrag, welcher rechtzeitig beim Ordnungsamt eingereicht werden muss.
Weitere Informationen, sowie die Zoneneinteilung kann der Plakatierungsverordnung des Marktes Murnau a.Staffelsee entnommen werden.
Kontakt bei Rückfragen:
Tel.: 08841 476-164, -165
E-Mail: Ordnungsamt@murnau.de
Zivilschutz, Katastrophenschutz
Zivilschutz ist die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Der Zivilschutz wird weltweit als humanitäre Aufgabe gesehen und genießt völkerrechtlich besonderen Schutz.
Zum Zivilschutz gehören insbesondere
der Selbstschutz
die Warnung der Bevölkerung
der Schutzbau
die Aufenthaltsregelung (z.B. Evakuierungen)
der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall)
Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.
Auskünfte und Informationsmaterial erhalten Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:
http://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/zivilschutz/index.php
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 22.05.2019
Wahlen
Das Wahlrecht ist wichtiger Bestandteil der Demokratie. In der Bundesrepublik Deutschland finden alle Wahlen nach den gleichen Grundsätzen statt. Sie sind allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei.
Für die Organisation und Durchführung einer Wahl ist das Wahlamt zuständig. Zu den Hauptaufgaben des Wahlamtes zählt:
die Erstellung und Pflege des Wählerverzeichnisses
das Bearbeiten von Anträgen zur Erteilung von Eintragungsscheinen und Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen (im Parteiverkehr, postalisch, oder über unsere Internetseite eingehende Anträge)
die Einteilung und Berufung der Wahlvorstandsmitglieder und der sonstigen im Zuge der Wahl beteiligten Kräfte
Abwicklung der Wahl am Wahlsonntag (Ansprechpartner und Koordination)
Rücklieferung aus den Wahlräumen am Wahlsonntag und am Montag nach der Wahl
die Ergebnisermittlung und Ergebniskontrolle
Vor jeder Wahl werden umfassende Informationen zum Ablauf auf der Startseite unserer Internetseite eingestellt.
Kontakt bei Rückfragen:
Tel.: 08841 476-160, -169, -164
E-Mail: wahlen@murnau.de
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Freischneiden von öffentlichen Verkehrsflächen
Im Laufe eines Jahres wachsen Hecken, Sträucher und Bäume stark. Sollten jene auf Geh- und Radwege und Straßen ragen und somit eine Gefahr darstellen, müssen Sie entfernt werden.
Dies regelt das Bayerische Straßen- und Wegegesetz und die Straßenverkehrsordnung. Gemäß Art. 29 Abs. 2 BayStrWG sind Anpflanzungen aller Art und Zäune sowie Stapel, Haufen und ähnliche mit dem Grundstück nicht festverbundene Gegenstände dürfen nicht angelegt werden, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können.
Weiteres regelt auch die Straßenverkehrsordnung (§ 32 Abs. 1 StVO), welche besagt, dass es untersagt ist, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.
Wir wollen Sie auch über das sog. „Lichtraumprofil“ informieren. Als Lichtraumprofil wird eine definierte Umgrenzungslinie bezeichnet, um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses Passieren von Straßen, Wegen und Plätzen zu ermöglichen.
Hier eine Zusammenfassung aller Punkte die beachtet werden müssen:
Lichtraumprofil: Über Geh- und Radwegen muss eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen eine lichte Höhe von mindestens 4,50m eingehalten werden.
Seitlich müssen Anpflanzungen (Hecken, Sträucher) mind. 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand haben
Þ Schneiden Sie deshalb alle seitlichen Anpflanzungen die an Geh- und Radwegen, sowie an Fahrbahnen grenzen bis zu Ihrer Grundstücksgrenze zurück. Ein regelmäßiger Rückschnitt ist empfehlenswert.
Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenleuchten dürfen nicht von Anpflanzungen verdeckt werden. Sie müssen vom Verkehrsteilnehmer ständig und ohne Beeinträchtigung sichtbar sein.
Laut BayStrWG müssen Anpflanzungen aller Art an Straßeneinmündungen und –kreuzungen stets so nieder gehalten werden, dass die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ nicht beeinträchtigt wird. Ein sogenanntes „Sichtdreieck“ für alle Verkehrsteilnehmer ist zu gewährleisten.
Bedenken Sie schon vor dem Anpflanzen, welches Ausmaß Sträucher, Hecken und Bäume im Laufe der Zeit annehmen können. Halten Sie daher schon vorab ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich über die Form der Antragsstellung zu informieren bzw. online Anträge zu stellen.
Kontakt
Amt für öffentliche Ordnung
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-160, -164, -169
Telefon: 08841 476-165, -164 (Gewerbeamt)
Telefax: 08841 476-166
E-Mail: ordnungsamt@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 – 12.00 Uhr
Di14.00 – 16.00 Uhr
Do14.00 – 18.00 Uhr
Der lange Amtstag von Einwohnermelde-, Gewerbe- und Ordnungsamt entfällt während der bayer. Sommerferien.
Amt für Soziales und Familie
Das Amt für Soziales und Familie unterstützt Bürgerinnen und Bürger in sozialen Belangen und vermittelt an die zuständigen Stellen und Behörden. Es informiert über Kinderbetreuung und ist Ansprechpartner für Aufgaben der gemeindlichen Jugendarbeit.
Außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger mit Unterstützungsbedarf in schwierigen Lebenslagen und finanziellen Notlagen an das Amt für Soziales und Familie wenden.
Aufgabengebiete
Unterstützung und Weiterleitung an die zuständigen Behörden bei Antragstellung für:
- Rente
- Wohngeld
- Wohnberechtigungsschein
- Soziale Leistungen
- Feststellung Grad der Behinderung
- Befreiung von de Rundfunkbeitragspflicht
- Familienpass
- Freizeitpass
Antrag und Vergabe:
- Sozialwohnung
Kinder und Jugend:
- Informationen zur Kinderbetreuung
- Anmeldung Mittagsbetreuung an den Grundschulen
- Gemeindliche Jugendarbeit
Integration:
Kontakt
Amt für Soziales und Familie
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-115, -119
Telefax: 08841 476-117
E-Mail: sozialesundfamilie@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 – 12.00 Uhr
zusätzlich nachmittags: Termine nach Vereinbarung
Antragsformulare liegen zu den allgemeinen Rathausöffnungszeiten vor dem Amt für Soziales und Familie aus.
Bauamt
Das Bauamt versteht sich als Beratungszentrum für Bauen und Umwelt. Fachkundige Mitarbeiter helfen Bürgerinnen und Bürgern gerne in allen Fragen rund ums Bauen sowie der Energiewende weiter. Darüber hinaus stehen Straßenbau und Verkehr, Bauleitplanung und Stadtentwicklung in Fokus des Bauamtes.
Informationen zu den Formalitäten rund um einen Bauantrag erhalten Sie vorab auch auf der Website des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen.
Kontaktinformation nach Aufgabengebiet | Telefon |
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Abbruch von Gebäuden | (08841) 476-171 |
Ampelanlagen (Überwachung) | (08841) 476-178 |
Antrag auf Vorbescheid | (08841) 476-171 |
Bauantrag | (08841) 476-172 |
Bauberatung | (08841) 476-171 |
Baugesuch, Vorbescheid | (08841) 476-172 |
Bauleitplanung | (08841) 476-171 |
Baurecht | (08841) 476-171 |
Bebauungspläne | (08841) 476-171 |
Denkmalschutz und -pflege | (08841) 476-171 |
Flächennutzungsplan | (08841) 476-185 |
Friedhöfe | (08841) 476-182 |
Grundstücksteilung | (08841) 476-171 |
Hausnummern | (08841) 476-172 |
Ortsbild, -planung, -entwicklung | (08841) 476-170 |
Sanierung | (08841) 476-185 |
Stellplätze | (08841) 476-171 |
Straßen- und Wegerecht | (08841) 476-185 |
Verkehrsplanung | (08841) 476-170 |
Werbeanlagen | (08841) 476-171 |
Widmungen | (08841) 476-185 |
Aufgabengebiet Tiefbauamt | |
Baumpflege und -kontrolle | (08841) 476-178 |
Kinderspielplätze (öffentliche) | (08841) 476-178 |
Reinigung und Instandhaltung von Spiel- und Sportplätzen | (08841) 476-178 |
Sportanalgen | (08841) 476-178 |
Straßenausbau | (08841) 476-178 |
Straßenbeleuchtung | (08841) 476-178 |
Unterhalt und Pflege von Grünflächen und Parks | (08841) 476-178 |
Unterhalt von Rad-, Fuß- und Wanderwegen (z.B. Murnauer Moos) | (08841) 476-178 |
Unterhalt von Straßen, Parkplätzen inkl. Markierungsarbeiten | (08841) 476-178 |
Kontakt
Bauamt
Schloßbergstraße 10
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-170
Telefax: 08841 476-288
E-Mail: bauamt@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 – 12.00 Uhr
Di, Do14.00 – 16.00 Uhr
Bauhof
Die Mitarbeiter des Bauhofs halten Straßen und öffentliche Plätze in Ordnung. Sie übernehmen die Straßenreinigung, den Winterdienst, halten öffentliche Grünflächen, Spiel- und Bolzplätze, Friedhöfe sowie Kanäle und Gewässer sauber und pflegen die Grünanlagen der Gemeinde. Sie reparieren Kinderspielgeräte auf Spielplätzen und Parkbänke. Oft laufen ihre Aktivitäten auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen ab – häufig von der Öffentlichkeit unbemerkt. Oberstes Ziel ist der Dienst am Bürger.
Kontaktinformation nach Aufgabengebiet | Telefon |
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Markt- und Straßenreinigung | (08841) 476-191 |
Winterdienst | (08841) 476-191 |
Kontakt
Bauhof
Viehmarktplatz 1a
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-190, -191
Telefax: 08841 476-195
E-Mail: bauhof@murnau.de
Einwohnermeldeamt, Passamt
Das Einwohnermeldeamt ist Ihre zentrale Anlaufstelle für An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis und Pass, Führungszeugnisse u. v. m.
An-/Ab-/ Ummeldung bei der Meldebehörde
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 BMG).
Um Ihrer Meldepflicht nachzukommen, ist es notwendig bei uns persönlich vorzusprechen. Außerdem wird eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung benötigt, mit welcher der Vermieter/ Eigentümer den Einzug in eine Wohnung bestätigt. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie hier.
Um den Behördengang zu beschleunigen, kann Online eine Voranmeldung des neuen Wohnsitzes vorgenommen werden. Eine persönliche Vorsprache ist jedoch trotz Voranmeldung notwendig.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich im Meldeamt vorstellig zu werden, kann dies auch durch eine bevollmächtigte Person erledigt werden. Selbst meldepflichtig ist man ab 16 Jahren. Ein entsprechendes Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person erhalten Sie hier.
Um sich anmelden zu können sind folgende Unterlagen erforderlich:
– Alle gültigen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
– Wohnungsgeberbestätigung
– evtl. Vollmacht
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt, und entsprechend geahndet wird.
Sollten Sie sich in einer anderen Gemeinde im Inland anmelden, ist eine Abmeldung bei der aktuellen Wohnsitzgemeinde nicht notwendig.
Bei Zuzug von Minderjährigen, die kein Ausweisdokumente besitzen ist bei der Anmeldung eine Geburtsurkunde vorzulegen.
Übermittlungssperre
Durch Meldebehörden werden regelmäßig Datenübermittlungen vorgenommen.
Aufgrund des Meldegesetztes kann gegen folgende Datenübermittlungen Widerspruch eingelegt werden:
1. Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
(§ 42 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG).
2. Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im
Zusammenhang mit allg. Wahlen u. Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG).
3. Für den Fall eines Alters- und Ehejubiläums darf eine Mitteilung dieses
Jubiläums nicht erfolgen (§ 50 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG).
4. Der Weitergabe meiner Daten an Adressbuchverlage wird widersprochen
(§ 50 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG).
5. Der Weitergabe meiner Daten an das Bundesamt für Personalmanagement
der Bundeswehr (§ 58 WPflG i.V.m. § 36 Abs.2 BMG) wird widersprochen.
Falls Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen können Sie dies gerne schriftlich oder persönlich bei uns im Meldeamt erledigen. Ein entsprechendes Formular zur schriftlichen Beantragung erhalten Sie hier.
Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Oft wird ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einem Arbeitgebern benötigt.
Es wird grundsätzlich zwischen folgenden Arten unterschieden:
– Für eigene, oder private Zwecke („einfaches Führungszeugnis“)
– Für Behörden, oder öffentliche Einrichtungen
– Für Personen im Rahmen der Kinder-, und Jugendbetreuung („erweitertes Führungszeugnis“)
– Für Behörden mit Übersendung an ein Amtsgericht, zur vorherigen Einsichtnahme des Antragstellers
Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?
– persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
– Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich
– Dauer: ca. 2 Wochen
– Für die Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses“ wird ein Anforderungsschreiben benötigt
– Gebühr: 13,00 €
Ein „einfaches Führungszeugnis“ kann auch hier über unsere Internetseite beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
Fischereischein:
Für die Ausstellung eines Fischereischeines ist das Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde zuständig. Es gibt folgende Arten:
Gebühr: Neuausstellung 5,00 €
Abgabe: für gesamte Geltungsdauer 10,00 €
2- Fischereischein auf Lebenszeit, bzw. auf 5 Jahre
Voraussetzung hierfür ist eine bestandene Fischerprüfung
Gebühr: Neuausstellung 35,00 €
Verlängerung auf 5 Jahre 5,00 €
3- Jahresfischereischein
Für volljährige Personen, die in Deutschland keinen Wohnsitz haben. Die Möglichkeit, einen Jahresfischereischein zu erwerben, wird in der Regel von Touristen in Anspruch genommen.
Sollten Sie Fragen bezüglich der Ausstellung eines Fischereischeines haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Information zur Beantragung von Ausweisdokumenten
Reisepass:
Voraussetzung für die Ausstellung eines Reisepasses ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist.
Zur Ausstellung eines Reisepasses vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter notwendig. Ein entsprechendes Formular erhalten sie hier.
Bei Erhalt des neuen Reisepasses ist das bisherige Dokument abzugeben (auch wenn dessen Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist), bzw. von der Passbehörde zu entwerten.
Die Abholung des Ausweisdokumentes ist durch Erteilung einer Vollmacht möglich. Bei Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht hat sich diese durch Vorlage von Personalausweis, Reisepass o.ä. zu identifizieren.
Da der Reisepass von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt wird, beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 7 bis 8 Wochen.
Ab 1.1.2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70,00 €. Der Produktpreis der Bundesdruckerei GmbH zum Reisepass sowie die Zuschläge – bspw. für 48 Seiten (statt regulär 32 Seiten) oder Express-Bestellung – bleiben unverändert.
Checkliste:
– aktuelles biometrisches Passbild
– Gebühren
– bei Erstausstellung in Murnau wird zum Datenabgleich die letzte ausgestellte Urkunde benötigt (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderung). Hinweis: Dieser Nachweis ist immer nötig, wenn Sie noch kein Ausweisdokument im Einwohnermeldeamt Murnau beantragt haben.
– bisheriges Ausweisdokument
– Ausweisdokumente müssen persönlich beantragt werden. Bei Dokumenten für Kinder müssen diese bei der Beantragung deshalb immer dabei sein.
Bei Passbewerbern unter 18 Jahren zusätzlich:
– Zustimmungserklärung
– Sorgerechtserklärung bei nur einem Sorgeberechtigten
Personalausweis:
Voraussetzung für die Ausstellung eines Personalausweises ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist.
Zur Ausstellung eines Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter notwendig. Ein entsprechendes Formular erhalten sie hier.
Bei Erhalt des neuen Personalausweises ist das bisherige Dokument abzugeben (auch wenn dessen Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist), bzw. von der Passbehörde zu entwerten.
Die Abholung des Ausweisdokumentes ist durch Erteilung einer Vollmacht möglich. Bei Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht hat sich diese durch Vorlage von Personalausweis, Reisepass o.ä. zu identifizieren.
Da der Personalausweis von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt wird, beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen.
Checkliste:
– aktuelles biometrisches Passbild
– Gebühren
– bei Erstausstellung in Murnau wird zum Datenabgleich die letzte ausgestellte Urkunde benötigt (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderung). Hinweis: Dieser Nachweis ist immer nötig, wenn Sie noch kein Ausweisdokument im Einwohnermeldeamt Murnau beantragt haben.
– bisheriges Ausweisdokument
– Ausweisdokumente müssen persönlich beantragt werden. Bei Dokumenten für Kinder müssen diese bei der Beantragung deshalb immer dabei sein.
Bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren zusätzlich:
– Zustimmungserklärung
– Sorgerechtserklärung bei nur einem Sorgeberechtigten
Kinderreisepass:
Information zur Abschaffung des Kinderreisepasses
Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen ab dem 01. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden.
Folglich dürfen Kinderreisepässe nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
- Welches Ausweisdokument beantrage ich für mein Kind?
Bei Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis. Bei Reisen über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Hier sind aber die jeweiligen Einreisebestimmungen zu beachten (Länder – Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de))
- Kosten und Gültigkeitsdauer:
Kosten | Gültigkeitsdauer | |
Personalausweis | 22,80 € | 6 Jahre |
Reisepass | 37,50 € | 6 Jahre |
- Was ist bei Ausweisdokumenten für Kinder zu beachten?
Die Gesichtszüge von Kindern verändern sich sehr schnell. Weicht das Passbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, so ist das Dokument ungültig und ein neues muss beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer auf dem Dokument ist unerheblich.
Gründe für die Abschaffung:
Ein Grund für die Abschaffung des Kinderreisepasses ist, dass angestrebt wird, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.
Weiter sind Kinderreisepässe nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle „vorläufigen Ausweisdokumente“. Direkt bei der Meldebehörde ausgestellte Ausweisdokumente haben keinen Chip integriert. Im Vergleich dazu sind alle weiteren Ausweisdokumente, welche von der Bundesdruckerei ausgestellt werden, mit vielen Sicherheitsmerkmalen sowie mit einem Chip ausgestattet.
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.
Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Weiter Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium des Inneren und für Heimat: BMI – Reisepass – FAQ: Reisepass (bund.de)
Lichtbild
– Passbild darf nicht älter als 3 Monate sein
– Format 45 x 35 mm (ohne Rand)
– farbig oder schwarz-weiß
– Abzug muss auf Fotopapier sein
Lichtbilder können auch selbst aufgenommen werden. Eine Anleitung hierfür erhalten Sie hier:
Wollen Sie noch mehr erfahren, erhalten Sie weitere Informationen auf folgenden Seiten:
Informationen über Einreise-Bestimmungen
Gebühren und Gültigkeit von Ausweisdokumenten ab 01.01.2024
Zustimmungserklärung bei geschäftsunfähigen Personen
Kontakt
Einwohnermeldeamt
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-161, -162
Telefax: 08841 476-166
E-Mail: meldeamt@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 – 12.00 Uhr
Di14.00 – 16.00 Uhr
Do14.00 – 18.00 Uhr
Der lange Amtstag von Einwohnermelde-, Gewerbe- und Ordnungsamt entfällt während der bayr. Sommerferien.
Erster Bürgermeister
Der erste Bürgermeister Rolf Beuting (ödp / Bürgerforum Murnau) führt den Vorsitz des Gemeinderats und vollzieht dessen Beschlüsse. Er vertritt die Gemeinde nach außen und führt die Dienstaufsicht über die Beamten und Arbeitnehmer des Marktes Murnau a. Staffelsee. Die Zweite Bürgermeisterin Dr. Julia Stewens (Freie Wählergemeinschaft Murnau) ist Stellvertreterin des Ersten Bürgermeisters und übernimmt in seiner Abwesenheit dessen Funktionen und Aufgaben.
Weitere Informationen zu Murnaus Erstem Bürgermeister Rolf Beuting sowie zu Murnaus Zweiter Bürgermeisterin Dr. Julia Stewens finden Sie auf der Seite Bürgermeister
Kontakt
Rolf Beuting
Erster Bürgermeister
Rathaus Markt Murnau
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-105
Telefax: 08841 476-289
E-Mail: buergermeister@murnau.de
Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 13.30 Uhr beantwortet Ihnen der Erste Bürgermeister gerne in der Bürgersprechstunde Ihre Fragen und nimmt sich Ihrem Anliegen an. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin im Vorzimmer des Ersten Bürgermeisters unter 08841 476-105 oder per Mail an buergermeister@murnau.de.
Anmeldung zur nächsten Bürgersprechstunde
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 – 12.00 Uhr
Di, Do14.00 – 16.00 Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung des Marktes Murnau a. Staffelsee ist zuständig für die gemeindeeigenen Friedhöfe in Murnau und Hechendorf, d. h. den nicht kirchlichen Teil. Diese beiden Friedhöfe bieten die Möglichkeit der Bestattung in Erd- und Urnengrabstätten, Urnenwänden bzw. -nischen sowie in einer Urnengrabanlage mit Rahmenbepflanzung.
Detaillierte Informationen stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
Merkblatt zu den verschiedenen Bestattungsformen
Aufgabengebiete
Aufgabengebiet | Telefon |
---|---|
Bestattungswesen | (08841) 476-116, -120, -122 |
Erstellen von Gebührenabrechnungen | (08841) 476-116, -120, -122 |
Friedhofsangelegenheiten | (08841) 476-116, -120, -122 |
Friedhofsanlagen (auch Urnennischen, Urnengrabanlage) | (08841) 476-116, -120, -122 |
Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung | (08841) 476-116, -120, -122 |
Grabdenkmalgenehmigungsanträge | (08841) 476-116, -120, -122 |
Grabformen | (08841) 476-116, -120, -122 |
Grabkauf, -nachkäufe | (08841) 476-116, -120, -122 |
Grabpatenschaften | (08841) 476-116, -120, -122 |
Grabpflege | (08841) 476-116, -120, -122 |
Grabrechtsverlängerung | (08841) 476-116, -120, -122 |
Überführungserlaubnis | (08841) 476-116, -120, -122 |
Urnennische | (08841) 476-116, -120, -122 |
Urnengrabanlage | (08841) 476-116, -120, -122 |
Urnenwiese | (08841) 476-116, -120, -122 |
Überführungserlaubnis | (08841) 476-116, -120, -122 |
Bei aktuellen Sterbefällen beachten Sie bitte auch das Merkblatt des Standesamtes.
Sollten Sie Interesse haben, ein Grab schon zu Lebzeiten zu erwerben, erhalten Sie gerne weitere Auskünfte in der Friedhofsverwaltung.
Kontakt
Friedhofsverwaltung
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-116, -120, -122
Telefax: 08841 476-121
E-Mail: standesamt@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 – 12.00 Uhr
Di, Do14.00 – 16.00 Uhr
Gerne auch nach Vereinbarung.
Weitere wichtige Kontakte
Leichenhaus am Friedhof
Mayr-Graz-Weg 8
82418 Murnau a. Staffelsee
Fundbüro
Fundsachen können im Fundbüro abgegeben bzw. abgeholt werden. Das Fundbüro befindet sich im Rathaus und ist in das Ordnungsamt eingegliedert.
Online Fundbüro
Dort erhalten Sie einen Überblick über die Fundsachen in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Bad Tölz/Wolfratshausen.
Wenn Sie Ihren gesuchten Gegenstand in der Liste finden, nehmen Sie persönlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem zuständigen Fundamt auf.
Bitte bedenken Sie, dass die Fundgegenstände oft erst nach einem Zeitraum von ein bis zwei Wochen nach dem Verlust im Fundbüro der jeweiligen Gemeinde eintreffen.
Kontakt
Fundbüro
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-161, -164
Telefax: 08841 476-166
E-Mail: ordnungsamt@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 – 12.00 Uhr
Di14.00 – 16.00 Uhr
Do14.00 – 18.00 Uhr
Gemeindewerke
Die Gemeindewerke Murnau werden als Eigenbetrieb geführt. Sie verstehen sich als Dienstleistungsunternehmen und Beratungszentrum für Bürgerinnen und Bürger in Sachen Wasser und Abwasser, Energie und Fernwärme sowie Abfallwirtschaft und Parken.
Notfallnummern, Ansprechpartner und Aufgabengebiete finden Sie auf der Website der Gemeindewerke www.gw-murnau.de
Kontakt
Gemeindewerke Murnau
Viehmarktplatz 1
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 48929-0
Telefax: 08841 48929-222
E-Mail: info@gw-murnau.de
Internet: www.gw-murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.00 – 12.00 Uhr
Mo bis Do 14.00 – 16.00 Uhr
Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die gesamte Organisation der Verwaltung, Rechtsberatung der politisch Verantwortlichen der Kommune sowie den Sitzungsdienst. Darüber hinaus ist sie direkte Dienstvorgesetzte des gesamten Personals und zuständig für die Personalbedarfsmessung und Stellenbewertung. Repräsentative Aufgaben übernimmt die Geschäftsleiterin bei diversen Veranstaltungen der Gemeinde. Sie informiert in Zusammenarbeit mit der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Öffentlichkeit über Vorgänge und Entscheidungen im Gemeinderat und in der Verwaltung.
Kontakt
Geschäftsleitung
Telefon: 08841 476-101
Telefax: 08841 476-132
E-Mail: geschaeftsleitung@murnau.de
Stellvertretende Geschäftsleitung
Telefon: 08841 476-111
Telefax: 08841 476-132
E-Mail: geschaeftsleitung@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 – 12.00 Uhr
Di, Do14.00 – 16.00 Uhr
Immobilienmanagement
Die Liegenschaftsverwaltung und das Gebäudemanagement wurde aus dem Marktbauamt in einem neuen Referat „Immobilienmanagement“ zum 1.Juli 2021 zusammengefasst. Das Immobilienmanagement betreibt und bewirtschaftet die zugeordneten gemeindlichen Bebauten und unbebauten Grundstücke wie z.B. die Verwaltungsgebäude, die Schulen und Kindertagesstätten und die gemeindeeigenen Wohnungen.
Es ist Ansprechpartner für die An- und Vermietung von Wohnungen, Gastronomiebetrieben, Kiosken sowie die Verpachtung von Grundstücken der Marktgemeinde. Die Zuständigkeit für den An- und Verkauf von Grundstücken wurde in die Marktkämmerei verlagert.
Aufgabengebiete
Aufgabengebiet | Telefon |
---|---|
Gewerbevermietungen, -verwaltung | (08841) 476-180 |
Wohnungsvermietung, -verwaltung | (08841) 476-184 |
Unterhalt gemeindliche Gebäude | (08841) 476-173 |
Bauunterhalt | (08841) 476-173, 176 |
Kontakt
Immobilienmanagement
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-187
Telefax: 08841 476-288
E-Mail: Immobilienmanagement@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 – 12.00 Uhr
Di, Do14.00 – 16.00 Uhr
IT-Betreuung
Die Abteilung IT-Betreuung ist vor allem ein Dienstleister für die interne Verwaltung, stellt Arbeitsmittel zur Verfügung und ist für die interne Organisation, insbesondere der EDV zuständig.
Kontakt
IT-Betreuung
Schloßbergstraße 10
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-107
Telefax: 08841 476-131
E-Mail: it@murnau.de
Kämmerei
Die Kämmerei ist für alle Belange der Finanzen und des Vermögens der Marktgemeinde zuständig. Sie hat die Aufgabe, die Grundlagen für die gemeindliche Finanz-, Vermögensverwaltung zu erstellen und die Voraussetzungen für einen geordneten Haushalt zu schaffen. Sie bereitet alle finanzwirksamen Entscheidungen der Verwaltungsleitung und des Marktgemeinderats vor. Der Kämmerei sind die Steuerverwaltung (Steuerstelle) und die Marktkasse als Sachgebiete angegliedert.
Aufgabengebiete
Aufgabengebiet | Telefon |
---|---|
Erschließungsbeiträge | (08841) 476-140 |
Haftpflichtschäden | (08841) 476-142 |
Haushaltsplan | (08841) 476-140 |
Rechnungslegung | (08841) 476-140 |
Rechnungsprüfung | (08841) 476-140 |
Stiftungen, Schenkungen | (08841) 476-140 |
Zuschüsse | (08841) 476-159 |
Grundstücksan- und –verkäufe, Grundstückstausch | (08841) 476-159 |
Bestellung von Rechten und Pflichten an gemeindeeigenen Grundstücken | (08841) 476-159 |
Erbbaurechtsangelegenheiten | (08841) 476-159 |
Kontakt
Kämmerei
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-140, -142
Telefax: 08841 476-143
E-Mail: kaemmerei@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 – 12.00 Uhr
Di, Do14.00 – 16.00 Uhr
Marktarchiv
Das Marktarchiv steht als Haus der Geschichte für Murnau a. Staffelsee allen offen, die ein berechtigtes Interesse für markt-, heimat-, familien- oder landesgeschichtliche Themen mitbringen. Für die historischen Forschungen (auch Ahnenforschung) steht ein kleiner Lesesaal zur Verfügung.
Kontakt
Marktarchiv
Schloßhof 10
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-220, -221
Telefax: 08841 476-229
E-Mail: archiv@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 – 12.00 Uhr
Gerne auch nach Vereinbarung
Marktkasse
Die Marktkasse ist verantwortlich für die Annahme der Einnahmen und Leistung der Ausgaben sowie deren Verbuchung, Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit Geldinstituten einschließlich Liquiditätsplanung und -sicherung. Darüber hinaus ist die Marktkasse für das Aufstellen des kassenmäßigen Abschlusses, dem Verwahren von Wertgegenständen und -zeichen sowie Hinterlegungen zuständig.
Das Mahnwesen zählt ebenso zu ihren Aufgaben wie das Betreiben offener Forderungen einschließlich der Festsetzung von Nebenforderungen, die zentrale Bearbeitung von Anträgen auf Erlass von Nebenforderungen und Anträgen auf Stundung. Ihr Aufgabengebiet umfasst zudem die Vollstreckung eigener und fremder, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen sowie die Anmeldung zu Insolvenz-, Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahren.
Aufgabengebiete
Aufgabengebiet | Telefon |
---|---|
Barzahlung | (08841) 476-150, -151, -152 |
Einzugsermächtigung | (08841) 476-150, -151, -152 |
Lastschrifteinzug | (08841) 476-150, -151, -152 |
Mahnungen | (08841) 476-150, -151, -152 |
SEPA-Basislastschriftmandat | (08841) 476-150, -151, -152 |
Spendenbescheinigung | (08841) 476-150, -151, -152 |
Stundung | (08841) 476-150, -151, -152 |
Zahlungen, Zahlungsverkehr | (08841) 476-150, -151, -152 |
Kontakt
Marktkasse
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-150, 151, -152
Telefax: 08841 476-143
E-Mail: kasse@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 – 12.00 Uhr
Di, Do14.00 – 16.00 Uhr
Öffentlichkeitsarbeit
Über wichtige Themen rund um Kultur, Freizeit und Bildung, Gesundheit, Soziales und Umwelt sowie Wirtschaft und Verwaltung informiert Sie die Pressestelle des Marktes Murnau a. Staffelsee. Sie vermittelt und pflegt den Kontakt mit Presse, Rundfunk und Fernsehen.
Darüber hinaus veröffentlicht sie die kommunale Bürgerzeitung „Murnauer Marktbote“ sowie weitere Publikationen. Und auch Veranstaltungen zur Information von Murnaus Bürgerinnen und Bürger plant und organisiert die Pressestelle.
Die Online-Redaktion obliegt ebenfalls der Pressestelle. Sie koordiniert, redigiert und pflegt den Inhalt der gemeindlichen Website sowie der Social Media Kanäle und ist Ansprechpartnerin für Fragen und/oder Anregungen zum Web-Auftritt des Marktes Murnau a. Staffelsee.
Kontakt
Öffentlichkeitsarbeit
Schloßbergstraße 10
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-123
Telefax: 08841 476-289
E-Mail: presse@murnau.de
Personalabteilung
Die Personalabteilung ist der richtige Kontakt bei Stellenausschreibungen und Bewerbungen. Wenn Sie über eine ausgeschriebene Stelle Näheres wissen wollen oder sich für einen Ausbildungsplatz bei der Gemeindeverwaltung interessieren, können Sie sich ebenso an die Personalabteilung wenden.
Personalabteilung
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-114
Telefax: 08841 476-130
E-Mail: personalabteilung@murnau.de
Stabstelle Klimaschutz & Mobilität
Die Stabstelle Klimaschutz und Mobilität ist Ansprechpartner in den folgenden Themenbereichen: Mobilität, Klimaschutz, Energie und Umwelt.
Kontakt
Fachstelle Kimaschutz und Umwelt
Schloßbergstraße 10
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-189
Telefax: 08841 476-289
E-Mail: umweltreferat@murnau.de
Standesamt
„Von der Wiege bis zur Bahre“ – das Standesamt begleitet Sie Ihr ganzes Leben lang: Ob Sie heiraten wollen, ein Kind bekommen, Ihren Namen ändern wollen, ob Sie einen Sterbefall in der Familie haben oder aus der Kirche austreten wollen – in all diesen Fällen ist das Standesamt Ihr Ansprechpartner.
Aufgabengebiete
Aufgabengebiet | Telefon |
---|---|
Anmeldung zur Eheschließung | (08841) 476-120, -122 |
Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft | (08841) 476-120, -122 |
Bestattungswesen und Überführung | (08841) 476-116, -120, -122 |
Ehefähigkeitszeugnis | (08841) 476-120, -122 |
Eheregister | (08841) 476-120, -122 |
Eheschließung / Heirat / Hochzeit / Trauung | (08841) 476-120, -122 |
Eheurkunde | (08841) 476-120, -122 |
Geburtenanzeige | (08841) 476-120, -122 |
Geburtenregister | (08841) 476-120, -122 |
Geburtsbeurkundung | (08841) 476-120, -122 |
Geburtsurkunde | (08841) 476-120, -122 |
Kirchenaustritt | (08841) 476-120, -122 |
Lebenspartnerschaft | (08841) 476-120, -122 |
Lebenspartnerschaftsurkunde | (08841) 476-120, -122 |
Mutterschaftsanerkennung | (08841) 476-120, -122 |
Namensänderung, -erklärung und -erteilung | (08841) 476-120, -122 |
Namensrecht | (08841) 476-120, -122 |
Personenstandswesen | (08841) 476-120, -122 |
Sterbefallbeurkundung | (08841) 476-120, -122 |
Sterberegister | (08841) 476-120, -122 |
Sterbeurkunde | (08841) 476-120, -122 |
Vaterschaftsanerkennung | (08841) 476-120, -122 |
Darüber hinaus stehen Ihnen sämtliche Merkblätter und Formulare des Standesamtes und der Friedhofsverwaltung hier zum Download zur Verfügung.
Wertvolle Informationen zum Thema Eheschließung sowie den Trausaal im historischen Rathaus erhalten Sie in der eigens für Sie erstellten Rubrik „Standesamt – Ihr schönster Tag in Murnau a. Staffelsee“.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich über die Form der Antragsstellung zu informieren bzw. online Anträge zu stellen.
Kontakt
Standesamt
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Trausaal: Rathaus Murnau am Staffelsee
Telefon: 08841 476-116, -120, -122
Telefax: 08841 476-121
E-Mail: standesamt@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 – 12.00 Uhr
Di, Dozusätzlich 14.00 – 16.00 Uhr
Gerne auch nach Vereinbarung.
Steuerstelle
In die Verantwortung der Steuerstelle fallen u. a. die Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer sowie der Fremdenverkehrsbeitrag. Neben der Verwaltung der Steuerabgaben erhalten Sie hier auch Informationen zu den verschiedenen Abgaben.
Aufgabengebiete
Aufgabengebiet | Telefon |
---|---|
Fremdenverkehrsbeitrag | (08841) 476-155, 156 |
Gewerbesteuer | (08841) 476-155, -156 |
Grundsteuer | (08841) 476-155, 156 |
Hundemarke | (08841) 476-155, -156 |
Hundesteuer | (08841) 476-155, -156 |
Zweitwohnungssteuer | (08841) 476-155, 156 |
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich über die Form der Antragsstellung zu informieren, Formulare zu nutzen bzw. online Anträge zu stellen.
Kontakt
Steuerstelle
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-155, -156
Telefax: 08841 476-143
E-Mail: steuerstelle@murnau.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr08.00 – 12.00 Uhr
Di, Do14.00 – 16.00 Uhr
Informationen zur Grundsteuerreform
Tourist Information
Tourist Information
Rathaus
Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee
Telefon: 08841 476-240
Telefax: 08841 476-248
E-Mail: touristinfo@murnau.de
Web: www.tourismus.murnau.de
Kontakt
Untermarkt 13
82418 Murnau a.Staffelsee
Ansprechpartner:
Bürgermeister: 08841/476-100
Geschäftsleitung: 08841/476-101
Einwohnermeldeamt: 08841/476-161 oder 162
Ordnungsamt: 08841/476-160 oder -169
Gewerbeamt: 08841/476-165
Fundamt: 08841/476-161
Standesamt/Friedhofsverwaltung: 08841/476-120
Amt für Soziales und Familie: 08841/476-119
Finanzverwaltung: 08841/476-140
Kasse: 08841/476-150
Steuerstelle: 08841/476-155 oder -156
Bauamt: 08841/476-170
Immobilienmanagement: 08841/476-187
Öffnungszeiten
Mo bis Fr:
08.00 – 12.00 Uhr
Di & Do:
14.00 – 16.00 Uhr
Der lange Amtstag (Donnerstag bis 18.00 Uhr) von Einwohnermelde-, Gewerbe- und Ordnungsamt entfällt während der bayerischen Sommerferien.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Ämter