Seit dem 1. Dezember ist es soweit: Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen führt im Landkreis das digitale Baugenehmigungsverfahren ein.
Wichtigste Änderung: Anträge sind künftig beim Landratsamt einzureichen, diese können jederzeit digital über sogenannte Online-Assistenten eingereicht werden.
Für Bauherren ergibt sich eine grundlegende Änderung: Sämtliche Antragsunterlagen sind zukünftig direkt beim Landratsamt einzureichen, nicht mehr bei der eigenen Gemeinde. Dies gilt sowohl für digitale, als auch papiergebundene Anträge.
Alle erforderlichen Informationen finden sich ab 1. Dezember 2023 auf der Internetseite des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen www.lra-gap.de/de/digitales-baugenehmigungsverfahren.html. Das Verfahren richtet sich an bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser. Möglich ist das Hochladen digitaler Anträge ab dem Stichtag mittels einer BayernID. Die Online-Assistenten sind in der Handhabung einfach gestaltet. Sie steuern Planer intuitiv durch den Antragsprozess. Damit werden erforderliche Unterlagen gleich bei Antragsstellung automatisiert gefordert.
Im folgenden PDF sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
DIGITALER BAUANTRAG