Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan ist Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne). Bebauungspläne schaffen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung von Grundstücken. Sie sind verbindlich für Behörden und Planungsträger.
Die Bauleitplanung können Sie im Bauamt des Marktes Murnau einsehen. Auf dieser Website erhalten Sie direkt – jedoch meist nicht tagesaktuell – Informationen rund um die Bauleitplanung. Der Besuch des Bauamtes des Marktes Murnau bei konkreten Bauvorhaben wird daher dringend empfohlen.
„Vollzug des BauGB; Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „7. Änderung des Bebauungsplanes Am Mösl – Schlageis“ Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „7. Änderung des Bebauungsplanes Am Mösl – Schlageis“ wird im Zeitraum vom 06.09.2024 bis 07.10.2024 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bittet Sie der Markt Murnau a. Staffelsee um Stellungnahme bis spätestens zum 07.10.2024.
„Vollzug des BauGB; Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „1. Änderung des Bebauungsplanes Südlich Nockstraße“ Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „1. Änderung des Bebauungsplanes Südlich Nockstraße“ wird im Zeitraum vom 19.08.2024 bis 20.09.2024 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung bittet Sie der Markt Murnau a. Staffelsee um Stellungnahme bis spätestens zum 20.09.2024.
„Vollzug des BauGB; Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „1. Änderung des Bebauungsplanes Unterer Grainbichl/Kohlgruber Straße“ Durchführung der nochmaligen öffentlichen Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB
Für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „1. Änderung des Bebauungsplanes Unterer Grainbichl/Kohlgruber Straße“ wird im Zeitraum vom 19.08.2024 bis 20.09.2024 die nochmalige öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bittet Sie der Markt Murnau a. Staffelsee um Stellungnahme bis spätestens zum 20.09.2024.
Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Nördlich der Reschstraße“; Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Reschstraße“ wird im Zeitraum vom 08.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bittet Sie der Markt Murnau a. Staffelsee um Stellungnahme bis spätestens 20.09.2024.
Energieeffiziente Bauleitplanung
Ein Beispiel einer energieeffizienten Bauleitplanung liefert der Landkreis Ostallgäu. Dort wird Ihnen Schritt für Schritt – von der Zieldiskussion bis hin zu Inbetriebnahme und Nutzung – erklärt, was beim energieeffizienten Bauen wichtig ist.
Leitfaden „Energieeffiziente Bauleitplanung“ des Landkreises Ostallgäu
Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderates
In den letzten Jahren ist im Gemeindegebiet Murnau eine deutliche Steigerung von Bauland- und Mietpreisen festzustellen. Bürger mit geringem und mittlerem Einkommen können sich die gestiegenen Mieten und Immobilienkosten nicht mehr leisten. Aus Sicht einer soliden und kontinuierlichen Gemeindeentwicklung ist die Gemeinde aufgefordert, für sozial ausgewogene Bevölkerungsstrukturen und Wohnverhältnisse zu sorgen. Der gemeindliche Handlungsbedarf ergibt sich auch aus den Vorgaben der §1 Abs.5 und § 1 Abs. 6 Nr.2 BauGB.
Der Markt Murnau a. Staffelsee wird daher künftig neues Bauland im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit nur ausweisen, wenn sichergestellt werden kann, dass damit die Ziele der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Bevölkerungsgruppen, die sich auf dem freien Wohnungs- und Grundstücksmarkt nicht mit angemessenen ausreichenden Wohnraum versorgen können, gewährleistet werden kann. Insbesondere sollen auch der einheimischen Bevölkerung mit mittleren und niedrigen Einkommensgruppen Möglichkeiten geboten werden, am Ort wohnen zu bleiben.
Näheres regeln die Richtlinien „Kooperatives Baulandmodell für bezahlbaren Wohnraum“.
Verfahrensrechtliche Ausführungsbestimmungen „Kooperatives Baulandmodell für bezahlbaren Wohnraum“
Kontakt
Schloßbergstraße 10
82418 Murnau a.Staffelsee
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08.00 – 12.00 Uhr
Di, Do 14.00 – 16.00 Uhr