
Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan ist Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne). Bebauungspläne schaffen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung von Grundstücken. Sie sind verbindlich für Behörden und Planungsträger. Die Bauleitplanung können Sie im Bauamt des Marktes Murnau einsehen.
Der BayernAtlas-Bauleitplanung ist ein Auskunftssystem für die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden Bayerns. Die Anwendung dient – im Sinne des Bürgerservice – als Erstanlaufseite, bei der Sie sich über Bauleitpläne informieren können. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.
Mit diesem Link gelangen Sie direkt auf die Seite des BayernAtlas:
Auf dieser Website erhalten Sie direkt Informationen rund um die laufenden Bauleitplanverfahren. Der Besuch des Bauamtes des Marktes Murnau bei konkreten Bauvorhaben wird dennoch dringend empfohlen.
Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Murnauer Frottier-Werk“ Wiederholung der Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung hierzu, der Umweltbericht und die Schalltechnische Untersuchung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16. Juni bis einschließlich 18. Juli 2025 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage des Marktes Murnau a. Staffelsee unter der Rubrik Leben, Bauen & Wohnen / Wohnen & Bauen / Bauleitplanung bzw. der Adresse Bauleitplanung – Markt Murnau am Staffelsee (https://murnau.de/leben-wohnen-und-bauen/wohnen-bauen/bauleitplanung/) und im Geoportal Bayern Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung Bayern Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/); Gemeindename Murnau a. Staffelsee / laufende Bauleitplanverfahren eingestellt.
Gleichzeitig wird auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Auskünfte über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der Planung werden im Marktbauamt, Schloßbergstraße 10, 1. OG, Zimmer Nr. 2.4 während des oben angegebenen Zeitraumes (Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr) auf Verlangen erteilt.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@murnau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichen Unterlagen während der Auslegungsfrist auch in Papierform im Bauamt, Schloßbergstr. 10, 82418 Murnau a. Staffelsee, Anschlagtafel im Erdgeschoss während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.
Aufhebung der Bebauungspläne „Postamt Murnau“ Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung hierzu werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16. Juni bis einschließlich 18. Juli 2025 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage des Marktes Murnau a. Staffelsee unter der Rubrik Leben, Bauen & Wohnen / Wohnen & Bauen / Bauleitplanung bzw. der Adresse Bauleitplanung – Markt Murnau am Staffelsee (https://murnau.de/leben-wohnen-und-bauen/wohnen-bauen/bauleitplanung/) und im Geoportal Bayern Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung Bayern Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/); Gemeindename Murnau a. Staffelsee / laufende Bauleitplanverfahren eingestellt.
Gleichzeitig wird auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Auskünfte über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der Planung werden im Marktbauamt, Schloßbergstraße 10, 1. OG, Zimmer Nr. 2.1 während des oben angegebenen Zeitraumes (Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr) auf Verlangen erteilt.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@murnau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
- Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichen Unterlagen während der Auslegungsfrist auch in Papierform im Bauamt, Schloßbergstr. 10, 82418 Murnau a. Staffelsee, Anschlagtafel im Erdgeschoss während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.
Vollzug des BauGB; Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „3. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Ramsachstraße“ Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

„Der Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „3. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Ramsachstraße“ gemäß § 2 BauGB wird hiermit bekanntgemacht.
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 15.12.2022 wurde beschlossen, dass das Bauleitverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden soll. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche öffentliche Auslegung wird entsprechend des Marktgemeinderatsbeschlusses vom 15.12.2022 wie folgt durchgeführt:
In der Zeit vom 22. April 2025 bis einschließlich 23. Mai 2025 hängt der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Zeichnungs- und Textteil sowie Begründung, jeweils in der Fassung vom 21.01.2025, hierzu in der Marktgemeindeverwaltung, Bauamt Murnau, Schloßbergstraße 10, zu jedermanns Einsicht aus.“
Energieeffiziente Bauleitplanung
Ein Beispiel einer energieeffizienten Bauleitplanung liefert der Landkreis Ostallgäu. Dort wird Ihnen Schritt für Schritt – von der Zieldiskussion bis hin zu Inbetriebnahme und Nutzung – erklärt, was beim energieeffizienten Bauen wichtig ist.
Leitfaden „Energieeffiziente Bauleitplanung“ des Landkreises Ostallgäu
Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderates
In den letzten Jahren ist im Gemeindegebiet Murnau eine deutliche Steigerung von Bauland- und Mietpreisen festzustellen. Bürger mit geringem und mittlerem Einkommen können sich die gestiegenen Mieten und Immobilienkosten nicht mehr leisten. Aus Sicht einer soliden und kontinuierlichen Gemeindeentwicklung ist die Gemeinde aufgefordert, für sozial ausgewogene Bevölkerungsstrukturen und Wohnverhältnisse zu sorgen. Der gemeindliche Handlungsbedarf ergibt sich auch aus den Vorgaben der §1 Abs.5 und § 1 Abs. 6 Nr.2 BauGB.
Der Markt Murnau a. Staffelsee wird daher künftig neues Bauland im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit nur ausweisen, wenn sichergestellt werden kann, dass damit die Ziele der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Bevölkerungsgruppen, die sich auf dem freien Wohnungs- und Grundstücksmarkt nicht mit angemessenen ausreichenden Wohnraum versorgen können, gewährleistet werden kann. Insbesondere sollen auch der einheimischen Bevölkerung mit mittleren und niedrigen Einkommensgruppen Möglichkeiten geboten werden, am Ort wohnen zu bleiben.
Näheres regeln die Richtlinien „Kooperatives Baulandmodell für bezahlbaren Wohnraum“.
Verfahrensrechtliche Ausführungsbestimmungen „Kooperatives Baulandmodell für bezahlbaren Wohnraum“
Kontakt
Schloßbergstraße 10
82418 Murnau a.Staffelsee
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08.00 – 12.00 Uhr
Di, Do 14.00 – 16.00 Uhr