• Plan Murnau.JPG image scaler 1536x400
  • Markt Murnau a.Staffelsee

    Bauleitplanung

    Der Flächennutzungsplan ist Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne). Bebauungspläne schaffen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung von Grundstücken. Sie sind verbindlich für Behörden und Planungsträger. Die Bauleitplanung können Sie hier digital und im Bauamt des Marktes Murnau einsehen.

     

    Der BayernAtlas-Bauleitplanung ist ein Auskunftssystem für die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden Bayerns. Die Anwendung dient – im Sinne des Bürgerservice – als Erstanlaufseite, bei der Sie sich über Bauleitpläne informieren können. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.

    Mit diesem Link gelangen Sie direkt auf die Seite des BayernAtlas:

     

    Auf dieser Website erhalten Sie direkt Informationen rund um die laufenden Bauleitplanverfahren. Der Besuch des Bauamtes des Marktes Murnau bei konkreten Bauvorhaben wird dennoch dringend empfohlen.

    Vollzug des BauGB; Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Murnauer Frottier-Werk“ Durchführung der nochmaligen öffentlichen Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB

    rotierender Pfeil

    Für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Murnauer Frottier-Werk“ wird im Zeitraum vom 16.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026 die nochmalige öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Die Auslegungsfrist wurde auf zwei Wochen verkürzt. Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen dürfen nur noch gegen die geänderten und ergänzten Teile des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bittet Sie der Markt Murnau a. Staffelsee um Stellungnahme bis spätestens

     

    16. Januar 2026.

     

    Erhalten wir bis zum o.g. Termin keine Äußerungen von Ihnen, gehen wir davon aus, dass Einwendungen gegen den o.g. Entwurf nicht bestehen.

    Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „3. Änderung des Bebauungsplanes Maria-Antonien-Weg“ Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

    rotierender Pfeil

    Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Maria-Antonien-Weg“ und die Begründung, jeweils mit Stand vom 18.09.2025, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.12.2025 bis einschließlich 25.01.2026 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage des Marktes Murnau a. Staffelsee unter der Rubrik Leben, Wohnen & Bauen / Wohnen & Bauen / Bauleitplanung bzw. der Adresse Bauleitplanung – Markt Murnau am Staffelsee (https://murnau.de/leben-wohnen-und-bauen/wohnen-bauen/bauleitplanung/)

    und im Geoportal Bayern Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/); Gemeindename: Murnau a. Staffelsee / laufende Bauleitplanverfahren eingestellt.

    Gleichzeitig wird auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

     

    Es wird auf Folgendes hingewiesen:

    1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

     

    1. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@murnau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

     

    1. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

     

    1. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Marktbauamt, Schloßbergstr. 10, 82418 Murnau a. Staffelsee; Anschlagtafel im Erdgeschoss während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

    Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan; Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

    rotierender Pfeil

    Der Entwurf des Flächennutzungsplans, der Auszug aus dem Flächennutzungsplan, die Begründung zum Flächennutzungsplan einschließlich des Umweltberichts, der Landschaftsplan sowie der Auszug aus dem Landschaftsplan jeweils mit Stand vom 04.11.2025 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.11.2025 bis einschließlich 22.12.2025 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage des Marktes Murnau a. Staffelsee und im Geoportal Bayern Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/); Gemeindename: Murnau a. Staffelsee / laufende Bauleitplanverfahren eingestellt.

    Gleichzeitig wird auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

     

    Es wird auf Folgendes hingewiesen:

     

    • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
    • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@murnau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
    • Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
    • Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Marktbauamt, Schloßbergstr. 10, 82418 Murnau a. Staffelsee; Anschlagtafel im Erdgeschoss während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.
    • Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren § 7 Abs. 2 UmwRG ist gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

     

    Vollzug des BauGB; Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „3. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Ramsachstraße“ Durchführung der nochmaligen öffentlichen Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB

    rotierender Pfeil

    Vollzug des BauGB;

    Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „3. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Ramsachstraße“

    Durchführung der nochmaligen öffentlichen Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB

    Die nochmalige öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB ist durchzuführen.

    Die gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erforderliche öffentliche Auslegung wird entsprechend des Beschlusses des Bauausschusses vom 22.05.2025 wie folgt durchgeführt:

    In der Zeit vom 18. August 2025 bis einschließlich 02. September 2025 hängt der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Zeichnungs- und Textteil sowie Begründung, jeweils in der Fassung vom 04.08.2025, hierzu in der Marktgemeindeverwaltung, Bauamt Murnau, Schloßbergstraße 10, zu jedermanns Einsicht aus.

    Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Murnauer Frottier-Werk“ Wiederholung der Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

    rotierender Pfeil

    Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung hierzu, der Umweltbericht und die Schalltechnische Untersuchung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16. Juni bis einschließlich 18. Juli 2025 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage des Marktes Murnau a. Staffelsee unter der Rubrik Leben, Bauen & Wohnen / Wohnen & Bauen / Bauleitplanung bzw. der Adresse Bauleitplanung – Markt Murnau am Staffelsee (https://murnau.de/leben-wohnen-und-bauen/wohnen-bauen/bauleitplanung/) und im Geoportal Bayern Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung Bayern Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/); Gemeindename Murnau a. Staffelsee / laufende Bauleitplanverfahren eingestellt.

    Gleichzeitig wird auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

     

    Auskünfte über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der Planung werden im Marktbauamt, Schloßbergstraße 10, 1. OG, Zimmer Nr. 2.4 während des oben angegebenen Zeitraumes (Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr) auf Verlangen erteilt.

     

    Es wird auf folgendes hingewiesen:

    1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden.
    2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@murnau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
    3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

    Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichen Unterlagen während der Auslegungsfrist auch in Papierform im Bauamt, Schloßbergstr. 10, 82418 Murnau a. Staffelsee, Anschlagtafel im Erdgeschoss während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

    Energieeffiziente Bauleitplanung

    Ein Beispiel einer energieeffizienten Bauleitplanung liefert der Landkreis Ostallgäu. Dort wird Ihnen Schritt für Schritt – von der Zieldiskussion bis hin zu Inbetriebnahme und Nutzung – erklärt, was beim energieeffizienten Bauen wichtig ist.

    Leitfaden „Energieeffiziente Bauleitplanung“ des Landkreises Ostallgäu

    Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderates

    In den letzten Jahren ist im Gemeindegebiet Murnau eine deutliche Steigerung von Bauland- und Mietpreisen festzustellen. Bürger mit geringem und mittlerem Einkommen können sich die gestiegenen Mieten und Immobilienkosten nicht mehr leisten. Aus Sicht einer soliden und kontinuierlichen Gemeindeentwicklung ist die Gemeinde aufgefordert, für sozial ausgewogene Bevölkerungsstrukturen und Wohnverhältnisse zu sorgen. Der gemeindliche Handlungsbedarf ergibt sich auch aus den Vorgaben der §1 Abs.5 und § 1 Abs. 6 Nr.2 BauGB.

    Der Markt Murnau a. Staffelsee wird daher künftig neues Bauland im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit nur ausweisen, wenn sichergestellt werden kann, dass damit die Ziele der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Bevölkerungsgruppen, die sich auf dem freien Wohnungs- und Grundstücksmarkt nicht mit angemessenen ausreichenden Wohnraum versorgen können, gewährleistet werden kann. Insbesondere sollen auch der einheimischen Bevölkerung mit mittleren und niedrigen Einkommensgruppen Möglichkeiten geboten werden, am Ort wohnen zu bleiben.

    Näheres regeln die Richtlinien „Kooperatives Baulandmodell für bezahlbaren Wohnraum“.

    Verfahrensrechtliche Ausführungsbestimmungen „Kooperatives Baulandmodell für bezahlbaren Wohnraum“

    Kontakt

    Bauamt
    Murnau a.Staffelsee
    Telefon:
    +49 (0)8841 476-170
    Telefax:
    +49 (0)8841 476-288
    E-Mail:
    Adresse:

    Schloßbergstraße 10
    82418 Murnau a.Staffelsee

    Öffnungszeiten

    Bauamt
    Murnau a.Staffelsee

    Mo bis Fr 08.00 – 12.00 Uhr
    Di, Do 14.00 – 16.00 Uhr