Bodenrichtwerte
Im Vollzug des § 196 BauGB ermittelt der Gutachterausschuss beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen flächendeckend Bodenrichtwerte. Diese Werte werden in Bayern in einem Rhythmus von zwei Jahren, zum Anfang eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl ermittelt. Diese Richtwerte dienen u. a. für private Wertermittlungen, Beleihungen, Regelung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sowie Kostenrechnungen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse innerhalb einer Bodenrichtwertzone vorliegen. Er ist bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche und wird für baureifes und bebautes Land und soweit möglich für Bauerwartungsland, Rohbauland sowie für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke abgeleitet.
Auskunft dazu
Auskünfte über die Bodenrichtwerte erhalten Sie beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen. Darüber hinaus können Sie die Zusendung einzelner Bodenrichtwertkarten für jede Gemeinde sowie den Landkreis im Gesamten beauftragen.
Kontakt
Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen