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Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan ist Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne). Bebauungspläne schaffen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung von Grundstücken. Sie sind verbindlich für Behörden und Planungsträger. Die Bauleitplanung können Sie hier digital und im Bauamt des Marktes Murnau einsehen.
Der BayernAtlas-Bauleitplanung ist ein Auskunftssystem für die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden Bayerns. Die Anwendung dient – im Sinne des Bürgerservice – als Erstanlaufseite, bei der Sie sich über Bauleitpläne informieren können. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.
Mit diesem Link gelangen Sie direkt auf die Seite des BayernAtlas:
Auf dieser Website erhalten Sie direkt Informationen rund um die laufenden Bauleitplanverfahren. Der Besuch des Bauamtes des Marktes Murnau bei konkreten Bauvorhaben wird dennoch dringend empfohlen.
Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „1. Änderung des Bebauungsplanes Westlich Dr.-Seitz-Straße"
Der Entwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „1. Änderung des Bebauungsplanes Westlich Dr.-Seitz-Straße“ mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026 im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage des Marktes Murnau a. Staffelsee unter der Rubrik Leben, Wohnen & Bauen / Wohnen & Bauen / Bauleitplanung bzw. der Adresse Bauleitplanung – Markt Murnau a. Staffelsee (https://murnau.de/leben-wohnen-und-bauen/wohnen-bauen/bauleitplanung/) und im Geoportal Bayern Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/); Gemeindename: Murnau a. Staffelsee / laufende Bauleitplanverfahren eingestellt.
Gleichzeitig wird auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@murnau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Marktbauamt, Schloßbergstr. 10, 82418 Murnau a. Staffelsee; Anschlagtafel im Erdgeschoss während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.“
Vollzug des BauGB; Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Seidlpark 2“ Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Seidlpark 2“, die textlichen Festsetzungen und die Begründung, jeweils mit Stand vom 21.01.2026, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.03.2026 bis einschließlich 13.04.2026 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage des Marktes Murnau a. Staffelsee unter der Rubrik Leben, Wohnen & Bauen / Wohnen & Bauen / Bauleitplanung bzw. der Adresse Bauleitplanung – Markt Murnau a. Staffelsee (https://murnau.de/leben-wohnen-und-bauen/wohnen-bauen/bauleitplanung/) und im Geoportal Bayern Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/); Gemeindename: Murnau a. Staffelsee / laufende Bauleitplanverfahren eingestellt.
Gleichzeitig wird auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@murnau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
- Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Marktbauamt, Schloßbergstr. 10, 82418 Murnau a. Staffelsee; Anschlagtafel im Erdgeschoss während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.
Energieeffiziente Bauleitplanung
Ein Beispiel einer energieeffizienten Bauleitplanung liefert der Landkreis Ostallgäu. Dort wird Ihnen Schritt für Schritt – von der Zieldiskussion bis hin zu Inbetriebnahme und Nutzung – erklärt, was beim energieeffizienten Bauen wichtig ist.
Leitfaden „Energieeffiziente Bauleitplanung“ des Landkreises Ostallgäu
Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderates
In den letzten Jahren ist im Gemeindegebiet Murnau eine deutliche Steigerung von Bauland- und Mietpreisen festzustellen. Bürger mit geringem und mittlerem Einkommen können sich die gestiegenen Mieten und Immobilienkosten nicht mehr leisten. Aus Sicht einer soliden und kontinuierlichen Gemeindeentwicklung ist die Gemeinde aufgefordert, für sozial ausgewogene Bevölkerungsstrukturen und Wohnverhältnisse zu sorgen. Der gemeindliche Handlungsbedarf ergibt sich auch aus den Vorgaben der §1 Abs.5 und § 1 Abs. 6 Nr.2 BauGB.
Der Markt Murnau a. Staffelsee wird daher künftig neues Bauland im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit nur ausweisen, wenn sichergestellt werden kann, dass damit die Ziele der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Bevölkerungsgruppen, die sich auf dem freien Wohnungs- und Grundstücksmarkt nicht mit angemessenen ausreichenden Wohnraum versorgen können, gewährleistet werden kann. Insbesondere sollen auch der einheimischen Bevölkerung mit mittleren und niedrigen Einkommensgruppen Möglichkeiten geboten werden, am Ort wohnen zu bleiben.
Näheres regeln die Richtlinien „Kooperatives Baulandmodell für bezahlbaren Wohnraum“.
Verfahrensrechtliche Ausführungsbestimmungen „Kooperatives Baulandmodell für bezahlbaren Wohnraum“
Kontakt
Schloßbergstraße 10
82418 Murnau a.Staffelsee
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08.00 – 12.00 Uhr
Di, Do 14.00 – 16.00 Uhr
Bebauungsplan_Aenderung-WestlDrSeitz.pdf