Grundsteuerreform

Was Sie über die Grundsteuerreform wissen müssen

 

2025 ist es so weit: Die Reform der Grundsteuer wird umgesetzt und alle Murnauerinnen und Murnauer bekommen den Grundsteuerbescheid vom Markt Murnau. Insgesamt müssen von der Rathausverwaltung ca. 6.000 Grundstücke auf das neue Recht umgestellt werden. Die größte Steuerreform der Nachkriegszeit geht ihrem Ende zu.

Warum diese Reform?

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Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt.

Was Sie wissen müssen:

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Die erwähnten Einheitswerte wurden in den 1960er Jahren festgestellt. Fand bis heute keine wesentliche Veränderung oder ein Eigentümerwechsel statt, haben diese immer noch Gültigkeit. Mit den durch das Finanzamt bereits durchgeführten Bewertungsverfahren wird dies aktualisiert. Das bringt oft andere Grundlagen mit sich. Es ist also nicht zielführend ,einen Vorher/Nachher Vergleich anzustellen. Der Grundsteuerbetrag ab 2025 wird ein anderer sein.

Was können Sie jetzt schon tun?

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Sofern Sie das noch nicht getan haben, geben Sie für Ihre Grundstücke eine entsprechende Erklärung beim Finanzamt ab. Hierzu wurden Sie sicherlich schon aufgefordert. Sie erhalten dann den „neuen Messbescheid“.

 

Kontrollieren Sie diese Daten:

– Ist die richtige Nutzung erfasst?

– Ist die richtige Grundstücks- und Gebäudegröße erfasst?

– Haben Sie alle Angaben gemacht, die wichtig sind? (Informationen dazu erhalten Sie auf grundsteuer.bayern.de bzw. von einem Steuerberater)

 

Was man auch wissen muss: Die Gemeinde setzt bei der Grundsteuererhebung nur den Hebesatz fest und multipliziert diesen mit dem Grundsteuermessbetrag. Die Hebesätze finden Sie zeitnah auf der Internetseite des Marktes Murnau.

 

Der Hebesatz für 2025 wird am Jahresanfang veröffentlicht.

Die Gemeinde kann darüber hinaus auf die Festsetzung der Grundsteuer wenig Einfluss nehmen. Sie bekommt vom Finanzamt den sog. Grundsteuermessbescheid (wie die Bürgerinnen und Bürger, nur in verkürzter Form). An den dort genannten Wert ist die Gemeinde gebunden.

 

Was sollten Sie tun, wenn Sie den Grundsteuerbescheid der Gemeinde erhalten?

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Durch ein automatisiertes Verfahren ist es sehr unwahrscheinlich, dass bei der Datenübernahme Fehler passieren. Trotzdem möchten wir Sie bitten, unseren Bescheid zu überprüfen.

– Kontrollieren Sie, ob das benannte Objekt in Ihrem Eigentum ist.

– Stimmt der Hebesatz mit der Veröffentlichung auf der Internetseite überein?

– Falls das nicht so ist, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

– Kontrollieren Sie, ob der auf dem Bescheid angegebene Grundsteuermessbetrag mit Ihrem (letzten) Festsetzungsbescheid übereinstimmt. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie bei der Festsetzung einen Korrekturantrag gestellt haben. Gültig für die Grundsteuererhebung ist der Bescheid mit dem jüngsten Datum.

 

Wenn das nicht so ist, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir benötigen hierzu eine Kopie aller Grundsteuermessbescheide des betroffenen Grundstücks für das Jahr 2025, die Ihnen zugegangen sind.

Was ganz wichtig ist:

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Wenn Sie den Grundsteuerbescheid erhalten haben und jetzt feststellen, dass der Grundsteuermessbetrag falsch ist, müssen Sie einen Korrekturantrag beim Finanzamt stellen. Erst wenn der korrigierte Grundlagenbescheid beim Markt Murnau vorliegt, können wir den Grundsteuerbescheid korrigieren. Auch wenn Ihre Argumente noch so gut sind, können wir das nicht „von selbst“ tun. Und leider müssen Sie die festgesetzte Grundsteuer erst einmal bezahlen. Sobald die Korrekturen vorgenommen sind, erhalten Sie eine zu viel gezahlte Grundsteuer selbstverständlich zurück.

Leider ist zu erwarten, dass die Bearbeitung dieser Anträge, gerade nach dem Start der Reform, länger dauert.

Was uns wichtig ist:

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Die Mitarbeitenden der Marktverwaltung können keinerlei Auskünfte zur Festsetzung der Grundsteuermessdaten geben. Wir dürfen Sie auch nicht rechtlich beraten.

Wenn eine höhere Grundsteuer festgesetzt wird: Das muss nicht bedeuten, dass der Bescheid falsch ist. Die Systeme bis 2024 und ab 2025 sind nicht miteinander vergleichbar. Deshalb prüfen Sie bitte erst, ob alle Festsetzungen richtig sind (siehe oben).

Bitte prüfen Sie, ob Ihr Anliegen von der Gemeindeverwaltung oder dem Finanzamt bearbeitet werden muss (siehe oben).

Alle Anliegen sind uns wichtig. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir nicht alle gleichzeitig bearbeiten können.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an steuerstelle@murnau.de. Teilen Sie uns Ihre Frage zu unserem Bescheid mit. Bitte geben Sie uns unbedingt folgende Informationen:

– Das Kassenzeichen (finden Sie im Grundsteuerbescheid rechts oben)

– Eine Telefonnummer, unter der wir Sie tagsüber erreichen können

– Wir rufen Sie baldmöglichst an. Bitte sehen Sie von Anrufen ab.

 

Wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch erheben möchten, lesen Sie bitte genau die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. Die Erhebung eines Widerspruchs muss schriftlich erfolgen. Eine Email reicht nicht.

Kontakt

Steuerstelle
Murnau a.Staffelsee
Telefon:
+49 (0)8841 476-155, -156
Telefax:
+49 (0)8841 476-143
E-Mail:
Adresse:

Untermarkt 13
82418 Murnau a.Staffelsee

Öffnungszeiten

Rathaus
Murnau a.Staffelsee

Mo bis Fr:
08.00 – 12.00 Uhr

Di & Do:
14.00 – 16.00 Uhr

Der lange Amtstag von Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt (Donnerstag bis 18.00 Uhr) entfällt während der bayerischen Sommerferien.

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Ämter