
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Wahltermin ist der 23. Februar 2025. Allgemeine Informationen zur Wahl, Wahlbenachrichtigungsbriefen, Briefwahlunterlagen usw. finden Sie unter „mehr dazu“.
Allgemeine Informationen:
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.[Bundestagswahl 2025 – Die Bundeswahlleiterin]
Wahlberechtigt gem. § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 13 BWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Die sog. Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen Sie eine/n Wahlkreisabgeordnete/n im Wege der Direktwahl. Mit der Zweitstimmte wählen Sie die Landesliste einer Partei.
Wahlbenachrichtigungsbriefe:
Die Wahlbenachrichtigungen mit Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen) werden im Zeitraum von 20.01.2025 bis 02.02.2025 allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern von Amts wegen durch die Deutsche Post zugestellt.
Sollten Sie bis spätestens 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung vom Markt Murnau a.Staffelsee erhalten haben, bitten wir um zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Wahlamt.
Briefwahlunterlagen:
Briefwahlunterlagen können mittels Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung schriftlich oder über unser Onlineangebot bzw. QR-Code (Internetwahlschein) beim Markt Murnau a.Staffelsee beantragt werden. Bitte beachten Sie insbesondere bei schriftlicher Antragstellung, dass das Formblatt vollständig und leserlich ausgefüllt und unterschrieben ist.
Die Antragstellung (schriftlich oder online) ist ab Zustellung der Wahlbenachrichtigungen möglich.
Versand / Zustellung / Aushändigung der Briefwahlunterlagen:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es nach Beantragung unter Umständen mehrere Tage dauern kann, bis Sie die Briefwahlunterlagen in Ihrem Briefkasten vorfinden bzw. wir Ihnen diese aushändigen können. Hintergrund sind, wie bereits von der Bundeswahlleiterin und den Medien kommuniziert, die allgemein verkürzten Fristen der vorgezogenen Bundestagswahl. Diese haben zur Folge, dass der Druck und die Auslieferung der Stimmzettel nicht wie gewohnt erfolgen können.
Wir gehen zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass der Versand bzw. die Aushändigung vermutlich erst ab dem 05.02.2025 erfolgen kann.
Beachten Sie bitte, dass insbesondere beim Versand der Briefwahlunterlagen in das Ausland, verlängerte Zustellungsfristen bestehen.
Informationen für Auslandsdeutsche:
Wählen kann nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sofern Sie Auslandsdeutscher sind und im Wählerverzeichnis eingetragen werden wollen, müssen Sie dies beantragen. Ein entsprechendes Formular und weitere Informationen erhalten Sie unter:
Bundestagswahl 2025: Antragsformular für Deutsche im Ausland – Die Bundeswahlleiterin
Die Anträge können bereits jetzt bei uns eingereicht werden!! Je nachdem, welcher Fall der Wahlberechtigung vorliegt, ist eines der beiden Formulare zu verwenden:
- Fall 1: frühere Wohnung oder früherer Aufenthalt in Deutschland ( https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf)
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden. - Fall 2: Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen (https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf)
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht
Wir bitten Sie darum sich auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin genau über die Antragstellung zu informieren.
Weitere Informationen zur Wahl erhalten Sie unter: https://www.bundestag.de/wahl
Sollten Sie Fragen zur Bundestagswahl haben, wenden Sie sich gerne zu unseren bekannten Dienstzeiten an das Wahlamt.
Kontakt:
Markt Murnau a.Staffelsee
Wahlamt
Untermarkt 13
82418 Murnau a.Staffelsee
Mail: wahlen@murnau.de
Tel.: 08841/ 476-160, -169, -164
Fax: 08841/ 476-166
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