Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Nach dem Bruch der Regierungskoalition kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an, am 11. Dezember die Vertrauensfrage im Bundestag zu stellen. Im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Den Wahltag legt der Bundespräsident fest. Als Wahltermin ist hierfür ist der 23. Februar 2025 im Gespräch.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bundestag.de/wahl
Allgemeine Informationen:
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.[Bundestagswahl 2025 – Die Bundeswahlleiterin]
Wahlberechtigt gem. § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 13 BWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Die sog. Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen Sie eine/n Wahlkreisabgeordnete/n im Wege der Direktwahl. Mit der Zweitstimmte wählen Sie die Landesliste einer Partei.
Informationen für Auslandsdeutsche:
Wählen kann nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sofern Sie Auslandsdeutscher sind und im Wählerverzeichnis eingetragen werden wollen, müssen Sie dies beantragen. Ein entsprechendes Formular und weitere Informationen erhalten Sie unter:
Bundestagswahl 2025: Antragsformular für Deutsche im Ausland – Die Bundeswahlleiterin
Die Anträge können bereits jetzt bei uns eingereicht werden!!
Je nachdem, welcher Fall der Wahlberechtigung vorliegt, ist eines der beiden Formulare zu verwenden:
- Fall 1: frühere Wohnung oder früherer Aufenthalt in Deutschland ( https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf)
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden. - Fall 2: Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen (https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf)
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht
Wir bitten Sie darum sich auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin genau über die Antragstellung zu informieren.
Kontakt:
Markt Murnau a.Staffelsee
Wahlamt
Untermarkt 13
82418 Murnau a.Staffelsee
Mail: wahlen@murnau.de
Tel.: 08841/ 476-160, -169, -164
Fax: 08841/ 476-166
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