Hochwasser
Markt Murnau

Soforthilfen für Hochwassergeschädigte


Pressemitteilung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen vom 07. Juni 2024

Die Bayerische Staatsregierung stellt für Geschädigte des Hochwassers Soforthilfen zur Verfügung. Bei Existenzgefährdung gibt es Hilfen aus dem Härtefonds.

Antragsformulare und die Richtlinie für geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe: Informationen zur Richtlinie und Antragstellung stehen noch nicht zur Verfügung.

Die Bearbeitung bei einem Firmensitz in Oberbayern erfolgt durch die Regierung von Oberbayern. Anfragen bitte an folgendes Funktionspostfach schicken: hochwasser@reg-ob.bayern.de

Für Unternehmen der Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau und Fischerei) gibt es Informationen auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/hilfsprogramm-hochwasser-2024/index.html

Bei Existenzgefährdung kann ein Antrag auf Hilfen aus dem Härtefonds gestellt werden. Das Antragsformular ist hier zu finden unter der Rubrik Antragsformular Notstandsbeihilfen/Staatsbürgschaften: https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2024/

Gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe können Anfragen und Anträge an hochwasser@reg-ob.bayern.de richten, alle anderen Antragsberechtigten wenden sich bitte an das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (siehe oben).


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