Personen geben Sondermüll im Schadstoffmobil ab.
(c) Remondis

Mobile Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen am 25.10.2025


Aktion der kommunalen Abfallwirtschaft im Herbst 2025 – Problemmüll darf nicht in der Restmülltonne oder in anderen Sammelcontainern entsorgt werden. Problemmüll, der im Landkreis Garmisch-Partenkirchen angefallen ist, darf auch nicht in andere Landkreise verbracht werden, weder zu mobilen Sammlungen noch zu stationären Sammelstellen. Sofern möglich sollten die Problemabfälle zuhause vorsortiert werden. Dies erleichtert und beschleunigt die Abgabe der Abfälle beim Giftmobil um Einiges.

 

Das Schadstoffmobil kommt am Samstag, den 25. Oktober 2025, zwischen 8:30 und 11:30 Uhr auf den Parkplatz am Murnauer Bahnhof.

 

Weitere Sammelstellen und -zeiten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen im Herbst 2025

 

Was wird beim Schadstoffmobil angenommen?

Laborchemikalien und Gifte: u.a. cyanid- und arsenhaltige Substanzen

 

Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungsmittel und Düngemittel

 

Säuren, Laugen, Salze, verbrauchte Fotochemikalien, Bleichbäder, Beizmittel

 

lösemittelhaltige Substanzen: z.B. Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Pinselreiniger, Reinigungsbenzin, Spiritus, Terpentin, Kleber, Kalt- und Motorreiniger, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit, Verdünner, Flecken- und Rostentferner, Aceton, lösungsmittelhaltige Kosmetika wie z.B. Nagellack und Nagellackentferner

 

Haushaltsreiniger: z.B. Abfluss- und Rohrreiniger, Metall- und Silberputzmittel, Entkalker, Waschmittelreste, Autopflegemittel

 

Spraydosen mit und ohne Inhalt,

mit FCKW-, Propan- oder Butan-Treibgas,

sowie Campinggaskartuschen

ölhaltige Abfälle: z.B. Ölfilter, Ölschlämme, Unterbodenschutz, Wachse auf Mineralölbasis

 

Lacke, Lasuren und Beizen

Achtung: Dispersionswandfarben werden nicht angenommen!

 

quecksilberhaltige Abfälle: z.B. Schalter, Thermometer

 

PCB-befüllte Kondensatoren bis zum Herstellungsjahr 1983

 

Batterien, Geräteakkus; nur bei Weidezaun­batterien gilt max. 3 Stück pro Anfallstelle bzw. pro Tierhaltung und Aktion

 

Feuerlöscher auf Pulver- und Halonbasis

 

 

unvermischtes Mineral-Altöl ohne Herkunftsnachweis wird in Kleinmengen bis maximal 5 kg kostenfrei angenommen; größere Mengen sind über den Fachhandel zu entsorgen.

 

 

Was wird beim Schadstoffmobil nicht angenommen

Haus- und Sperrmüll

 

Autoteile, Kfz-Reifen, Windschutzscheiben

 

Kfz-Akkus und E-Mobilitäts-Akkus

(sämtliche Akkus die zum Betrieb eines Fahrzeuges eingesetzt werden)

 

Asbestabfälle, schadstoffhaltige Bauabfälle

 

Altmedikamente

 

Dispersionsfarben, -kleber und ausgetrocknete Lacke

Elektrogeräte

 

Druckgasflaschen

 

Gasentladungslampen

(Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen)

 

Feuerwerks- und Sprengkörper, Munition

 

Tierkadaver

 

Speisefette und -öle

 

Körperpflegemittel und Kosmetika

 

 

Weitere Informationen zur Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle gibt es bei der Abfallberatung

im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen unter der Telefonnummer 08821 / 751-373 sowie auf der Internetseite des Landkreises unter

https://www.lra-gap.de/de/problemabfall-schadstoffhaltige-abfaelle.html


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