
Kunst im öffentlichen Raum – Standorte zu vergeben
Der Markt Murnau schreibt für den Zeitraum Frühjahr bis Herbst 2025 seine Standorte „Kunst im öffentlichen Raum“ für einheimische Künstlerinnen und Künstler wieder aus. Die Abgabe der Vorschläge und Entwürfe ist bis zum 28. Februar 2025 möglich.
Oftmals mangelt es Kunstschaffenden an Raum, in dem sie ihre Werke präsentieren können. Daher bietet Ihnen der Markt Murnau nun zum neunten Mal zwei Standorten an, an denen Objekte im zeitlichen Wechsel – jeweils von Frühjahr bis Herbst – ausgestellt werden können. So können lokale Kunstschaffende, Ateliers, Kunsthandwerksbetriebe, Schulen und Vereine ihre Werke im KulturPark sowie in der Nähe des Münter Hauses präsentieren. Auch in diesem Jahr können sich diejenigen, die Mitglied der im Landkreis angesiedelten Kunstvereinigungen sind, sowie Fachseminare der Gymnasien beteiligen. Darüber hinaus Berufsausübende bzw. in Ausbildung befindliche Künstlerinnen und Künstler im Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
Die Entscheidung über die Auswahl trifft der Kunstbeirat, der dieses Projekt initiiert hat. Die Kunstschaffenden sind hinsichtlich der Thematik frei. Das heißt, es gibt keine Vorgaben, was durch das Objekt dargestellt und wie dieses umgesetzt werden soll. Die Entwürfe, inkl. Lageplan, Skizzen, ggf. Modellen und Erläuterungen sind bis zum 28. Februar 2025 beim Marktbauamt einzureichen – unter dem Stichwort: „Kunst im öffentlichen Raum“.
Die Ausschreibung sowie detaillierte Informationen erhalten Interessierte ebenfalls beim gemeindlichen Bauamt (E-Mail: bauamt@murnau.de). Für jedes aufgestellte Kunstobjekt erhalten die Kunstschaffenden eine Aufwandsentschädigung von 1.500 Euro. Damit sind sämtliche Leihgebühren und Nebenkosten, wie die für Transport, Versicherung und Aufbau, abgedeckt. Der Markt Murnau freut sich darauf, gemeinsam mit lokalen Kunstschaffenden das Ortsbild weiter zu entwickeln.
« Zur Übersichtsseite der News
« Zurück zur Startseite