10.01.2024 bis 29.02.2024
Informationen zur Hundesteuer für 2024
Der Markt Murnau erinnert daran, dass alle im Bereich des Marktes Murnau a. Staffelsee gehaltenen Hunde mit einem Alter von über 4 Monaten bitte unverzüglich bei der Steuerstelle zur Hundesteuer anzumelden sind. Für Hunde, die bereits angemeldet und versteuert waren, ist eine neuerliche Anmeldung nicht erforderlich.
Änderungen in der Hundehaltung (Besitzerwechsel, Tod des Hundes, Wohnungswechsel des Hundehalters usw.) sind der Steuerstelle mitzuteilen (E-Mail-Adresse: steuerstelle@murnau.de oder telefonisch 08841/476-156 oder -155).
Gemäß der Hundesteuersatzung des Marktes Murnau a. Staffelsee ist die Hundesteuer für bereits gehaltene Hunde am 15.02.2024 zu entrichten.
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