
Markt Murnau a.Staffelsee
Information zur Hundesteuer
Alle Hunde, die älter als vier Monate sind und in Murnau am Staffelsee gehalten werden, müssen bei der Steuerstelle zur Hundesteuer angemeldet werden. Falls Ihr Hund bereits registriert und versteuert ist, ist keine erneute Anmeldung notwendig.
Bitte informieren Sie die Steuerstelle über Änderungen wie einen Besitzerwechsel, den Umzug des Hundehalters oder den Tod des Hundes.
(E-Mail-Adresse: steuerstelle@murnau.de, telefonisch 08841/476-156 oder „online“ über die Formulare auf der Homepage des Marktes Murnau a. Staffelsee)
Bekanntmachung 05/2025 „Hundesteuer“
Die Hundesteuer für bereits gemeldete Hunde ist bis zum 15. Februar 2025 zu bezahlen.
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