Information zur Abschaffung des Kinderreisepasses
Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen ab dem 01. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden.
Folglich dürfen diese nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
• Welches Ausweisdokument beantrage ich für mein Kind?
Bei Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis. Bei Reisen über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Hier sind aber die jeweiligen Einreisebestimmungen zu beachten (Länder – Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de))
• Kosten und Gültigkeitsdauer:
Kosten Gültigkeitsdauer
Personalausweis 22,80 € 6 Jahre
Reisepass 37,50 € 6 Jahre
• Was ist bei Ausweisdokumenten für Kinder zu beachten?
Die Gesichtszüge von Kindern verändern sich sehr schnell. Weicht das Passbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, so ist das Dokument ungültig und ein neues muss beantragt werden. Die Gül-tigkeitsdauer auf dem Dokument ist unerheblich.
Gründe für die Abschaffung:
Ein Grund für die Abschaffung des Kinderreisepasses ist, dass angestrebt wird, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu ge-währleisten.
Weiter sind Kinderreisepässe nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gül-tigkeitsdauer gilt für alle „vorläufigen Ausweisdokumente“. Direkt bei der Mel-debehörde ausgestellte Ausweisdokumente haben keinen Chip integriert. Im Vergleich dazu sind alle weiteren Ausweisdokumente, welche von der Bundes-druckerei ausgestellt werden, mit vielen Sicherheitsmerkmalen sowie mit einem Chip ausgestattet.
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreise-pässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deut-scher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdoku-ment eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Mona-te. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheb-lich ein.
Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Ver-waltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Weiter Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium des Inneren und für Heimat: BMI – Reisepass – FAQ: Reisepass (bund.de)
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