Für ein gutes Miteinander: Räum- und Streudienst im Winter
Damit das Schneeräumen auch in diesem Winter wieder so gut klappt, wie in den letzten Jahren, möchte der Markt Murnau daran erinnern, dass Gehsteige von den Grundstückseigentümern zu räumen sind – an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr.
Bei Schnee-, Reif und Eisglätte sind die Gehwege mit geeigneten Stoffen zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Dies ist in der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und der Sicherung der Gehbahnen im Winter festgelegt. Die Straßen werden von der Marktgemeinde und der Straßenmeisterei geräumt und die Straßen der Priorität 1 bis 3 gestreut.
Die Prioritätenliste für den Winterdienst in Murnau finden Sie online unter www.murnau.de/winterdienst. Bitte lagern Sie den geräumten Schnee nicht auf der Straße. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
« Zur Übersichtsseite der News
« Zurück zur Startseite