Führerscheinumtausch bis 19. Januar 2025
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen weist darauf hin, dass alle Personen ab Jahrgang 1971, die noch im Besitz eines rosa oder grauen Papierführerscheins sind, diesen bis zum 19. Januar 2025 umtauschen müssen. Aufgrund der großen Anzahl an umzutauschenden Dokumenten, empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde eine frühzeitige Antragstellung, um eine lange Wartezeit zu vermeiden.
Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt:
– Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebestätigung)
– alter Führerschein
– aktuelles biometrisches Passfoto
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 €.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da für den neuen Führerschein eine Unterschrift vor Ort zu leisten ist.
Hinweis: Die Gültigkeit des Führerscheindokuments, nicht der Fahrerlaubnis, beträgt ab Ausstellung 15 Jahre.
Kontaktadresse:
Fahrerlaubnisbehörde
Außenstelle Farchant
Partenkirchner Str. 52
82490 Farchant
Tel.Nr.: 08821/751-396
Fax.Nr.: 08821/751-8418
fuehrerschein@lra-gap.de
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