Erstattung der Fahrtkosten zum Schulbesuch
Antragsfrist endet am 31. Oktober 2025. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler an öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie Berufsschulen im Teilzeitunterricht Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2024/2025 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben.
Erstattungsleistungen werden jedoch grundsätzlich nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten die Belastungsgrenze von 320,00 Euro pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr oder von 490,00 Euro pro Familie und Schuljahr übersteigen. Bei Familien, die im Schuljahr 2024/2025 Anspruch für mindestens drei Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) oder bei Schülerinnen oder Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, wird dieser Eigenanteil nicht angerechnet. Es sind nur die kostengünstigsten Fahrtkosten erstattungsfähig.
Hinweisen möchte das Landratsamt, dass der Antrag auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2024/2025 bis spätestens 31. Oktober 2025 eingereicht werden muss. Später eingegangen Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Schülerbeförderung,
Telefon 08821 751-336 oder -687; E-Mail: schulwesen@lra-gap.de
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