Versammlung in Fußgängerzone

Einordnung zu einer angemeldeten Versammlung am Sonntag, 21.6.


Am kommenden Sonntag, den 21. Juni, ist in der Murnauer Fußgängerzone eine Versammlung einer vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingeordneten Partei angekündigt. Hier lesen Sie die Einordnung des Marktes Murnau dazu.

Am kommenden Sonntag, den 21. Juni, ist in der Murnauer Fußgängerzone eine Versammlung der Partei „„Der III. Weg“ angekündigt. Die Versammlung wurde durch das zuständige Landratsamt auf Grundlage der im Grundgesetz verankerten Versammlungsfreiheit genehmigt.
Uns ist wichtig, diese Versammlung einzuordnen: Unsere Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie gilt auch dann, wenn Meinungen geäußert werden, die viele von uns ausdrücklich nicht teilen. 
Gerade deshalb sagen wir klar: Dass diese Versammlung rechtlich stattfinden darf, bedeutet keine inhaltliche Zustimmung durch den Markt Murnau. Wir teilen die dort vertretenen Ansichten nicht. Murnau ist weltoffendemokratischverantwortungsvoll und standhaft.

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