Bundeswehr-Kolonnen auf den Straßen im Landkreis unterwegs
Das Versorgungsbataillon 8 aus Füssen übt in der Zeit vom 18. bis 25. Juli 2025 unter anderem im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Der großflächige Übungsraum umfasst die Landkreise Ostallgäu, Augsburg, Weilheim-Schongau, Bad Tölz-Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen sowie die Stadt Kaufbeuren. Zum Einsatz kommen 50 Soldatinnen und Soldaten sowie bis zu 25 Rad-Kfz. Die Fahrbewegungen finden zwischen Füssen und dem Standortübungsplatz Lechfeld statt sowie zwischen dem Standortübungsplatz Mittenwald und dem Standortübungsplatz Lechfeld sowie Füssen. Die Anfahrten in den Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind voraussichtlich wie folgt: Spatzenhausen – Habach – Sindelsdorf – Benediktbeuren – Kochel – Kesselberg – Wallgau – Krün – Mittenwald. Die Abfahrten aus dem Landkreis finden voraussichtlich wie folgt statt: Mittenwald – Garmisch-Partenkirchen – Farchant – Oberau – Eschenlohe – Ohlstadt – Murnau – Spatzenhausen. Die Fahrbewegungen können gegebenenfalls täglich stattfinden.
Die Aufgaben eines Versorgungsbataillons reicht von der Bereitstellung von Munition, Betriebsstoffe, Ersatzteilen und Verpflegung für andere Truppenteile über die Instandsetzung von Fahrzeugen, Waffen und Ausrüstung bis hin zum Schwerlasttransport und Bergen von Fahrzeugen. Neben der Marschausbildung mit Kfz und Kolonnenbildung trainiert das Versorgungsbataillon auch auf Standortübungsplätzen unter dem Einsatz von Manövermunition.
Verkehrsteilnehmer sind angehalten, in der Nähe von Militärkolonnen besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein. Der Bevölkerung wird zudem nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) ausgehen, wird hingewiesen. Sollten derartige Gegenstände aufgefunden werden, ist die Polizei zu verständigen. Etwaige Übungsschäden sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung bei der zuständigen Gemeinde anzumelden, sofern die Schäden nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Streitkräfte beseitigt worden sind.
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