Bewerbungsfrist läuft ab SOFORT bis 01. Oktober
Das ORGA Team der Vereinsgemeinschaft Murnau informiert wie folgt: Termin ist das 3. Adventswochenende, Samstag/Sonntag, 14./15. Dezember. Der beliebte Markt soll wieder auf dem Platz vor dem Kultur- und Tagungszentrum mit Teilbereichen des Gabriele-Münter-Platzes, dem Ödön-von-Horvárth-Platz, der Bahnhof- und Kohlgruberstraße, sowie Burgraben und kleinen Teilen der Postgasse stattfinden.
Die musikalischen Darbietungen während der Marktzeit auf der „Christkindlmarktbühne“ sollen, neben einer „lebenden Krippe“ unterm Christbaum, die Hauptattraktionen sein. Neben den ausschließlich ortsansässigen Vereinen und Organisationen ist die Teilnahme von Hobbykünstlern und Gewerbetreibenden jederzeit möglich.
Folgende Vorgaben sind zu beachten: Der Verkauf von Speisen und Getränken durch Gewerbetreibende zum unmittelbaren Verzehr ist ausgeschlossen und das Warenangebot sollte passend für einen Weihnachtsmarkt sein. Es sind ausschließlich Marktstände in Holzoptik oder Hütten zugelassen, Pavillon, Zelte, Verkaufswägen, bzw. Verkaufsanhänger werden nicht zugelassen. Marktstände können bei Bedarf vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden.
Die Anmeldfrist läuft bis einschließlich 01. Oktober 2024. Anmeldungen und Interessenmeldungen bitte nur in schriftlicher Form ausschließlich an folgende E-Mail Adresse: bewerbung@vereinsgemeinschaft-murnau.de.
Nach einer erfolgten Interessenanmeldung werden die Anmeldeunterlagen an die „Neubewerber“ zugesandt. Den Standbetreibern aus dem Jahr 2023 gehen die Anmeldeunterlagen automatisch zu. Sollten mehr Anmeldungen als vorhandene Stellplätze eingehen, entscheidet das verantwortliche ORGA Team über die Vergabe. Eine in planerisch und logistischer Hinsicht endgültige Entscheidung der Durchführung wird spätestens zum 25. November getroffen. Vorab können keine sicheren Zusagen ausgesprochen werden.
Für Auskünfte stehen wir unter Tel.: 08841/4180 oder 0170/5262218 sowie 08841/8478 oder 0171/4663606 gerne zur Verfügung. Zur Ausschreibung kommen Sie hier.
Der Standplan soll so gut wie möglich dem der letzten Jahre entsprechen. Verschiebungen sind leider nicht auszuschließen, ein Anrecht auf den Platz des letzten Jahres besteht nicht. Weiter besteht auch immer die Möglichkeit der kurzfristigen Absage durch die Ämter und Behörden. Bedenken sie dies bei ihrer Anmeldung.
Die Vereinsgemeinschaft Murnau kann in keinem Fall hier zur Rechenschaft oder Verantwortung gezogen werden. Finanzielle Ansprüche oder Ausgleiche können gegenüber der Vereinsgemeinschaft nicht erhoben werden.
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