Aufklärung bzgl. der im Mayr-Graz-Weg aufgestellten Verkehrszeichen
Im Mayr-Graz-Weg befinden sich auf Höhe der Emanuel-von-Seidl Grundschule zwei Verkehrszeichen, die auf ein Einfahrtsverbot in Richtung Friedhof hinweisen.
Das erste (auf dem Bild linke) Verkehrszeichen ist das VZ 260 und weist auf ein Einfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge hin. Es befindet sich am rechten Fahrbahnrand auf Höhe des Wendekreises der Grundschule. Unmittelbar vor dem Verkehrszeichen verläuft rechts ein Fußweg durch den Ainmillerpark. Das Verkehrszeichen verbietet mit seinem darunter befindlichen Zusatzzeichen allen motorisierten Fahrzeugen, von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07-17 Uhr und am Freitag von 07-14 Uhr in diesen Bereich einzufahren. Nicht-motorisierte Fahrzeuge – wie Fahrräder – sind davon ausgenommen. Bei Nichtbeachtung des bestehenden Verkehrsverbots erwartet den Kfz-Führer ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50,- €, beim Parken in diesem Bereich sogar 55,- €.
Ca. 100 Meter weiter steht ebenfalls am rechten Fahrbahnrand das nächste Verkehrszeichen, das VZ 250 (auf dem Bild rechts). Dieses Schild bedeutet: Verbot für Fahrzeuge aller Art und verbietet das Befahren des gekennzeichneten Bereichs allen Fahrzeugarten. Durch das Zusatzzeichen sind Fahrräder hier jedoch von dem Verbot ausgenommen. Angenommen, ein Fahrzeugführer ist legal wochentags ab 17 Uhr (bzw. freitags ab 14 Uhr) oder am Wochenende in den Bereich nach dem ersten Verkehrszeichen (Z 260) eingefahren und möchte nun nach diesem zweiten Verkehrszeichen (Z 250) im gesperrten Bereich wenden, um wieder aus dem Mayr-Graz-Weg hinauszufahren, erwartet ihn nun hier ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50,- €, bei Parken in diesem Bereich sogar wieder 55,- €.
Falls ein Fahrzeugführer jedoch bereits verkehrswidrig in den mit Z 260 geregelten Bereich eingefahren ist und dann zum Wenden nochmal verkehrswidrig das Z 250 missachtet hat, könnten unter Umständen sogar beide Verstöße in Tateinheit geahndet werden, so dass es dann zu einem Bußgeld in Höhe von 75,- € kommen kann. Bei einem Bußgeld (einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige) kommen immer noch Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50 € hinzu, sowie ein Punkt in Flensburg.
Diese Verkehrszeichen sind aber nicht aufgestellt worden, um sie als Fahrzeugführer zu ärgern, sondern um die Schülerinnen und Schüler der angrenzenden Grundschule, die Hortkinder des Bienenhauses, die Umwelt-AG, die den Schulgarten betreut und die Kindergartenkinder des Drachennestes, die alle dieses Areal als Pausenhof bzw. Bewegungsfläche mitnutzen, zu schützen. Da das Befahren und v.a. das Wenden in dieser gesperrten Zone für die Kinder eine große Gefahr darstellt, darf ich sie bitten, den genannten Bereich nicht zu befahren.
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