Altkleider richtig entsorgen
Brauchbare und wiederverwertbare Kleidung, Textilien und Schuhe gehören weiterhin in die bewährte Altkleidersammlung, nicht mehr verwertbare Altkleider jedoch in den Restmüll.
Seit fast eineinhalb Jahren gilt die gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien aus privaten Haushalten. Ziel der Regelung ist es, die Lebensdauer von Textilien durch Wiederverwendung zu verlängern oder – falls dies nicht möglich ist – zu recyceln.
Brauchbare und wiederverwertbare Kleidung, Textilien und Schuhe sollen weiterhin über das bewährte Sammelsystem dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden. Dafür können im Landkreis die auf den Wertstoffhöfen zur Verfügung gestellten Container sowie die Sammlungen privater bzw. gemeinnütziger Organisationen genutzt werden.
In die Altkleidersammlung gehören gute, gebrauchsfähige, saubere, trockene und tragbare Kleidung und Textilien sowie paarweise gebündelte Schuhe. Auch gut erhaltene Handschuhe, Hüte, Handtücher, Gürtel oder Feder-Bettdecken gehören dazu. Wiederverwendet werden können die Alttextilien jedoch nur, wenn sie in gut verschlossenen handelsüblichen Tüten oder Müllsäcken – keine gelben Säcke – verpackt sind.
In den Restmüll gehören hingegen nicht mehr verwertbare, stark verschmutzte, zerschlissene, nasse, verwaschene oder abgetragene Textilien sowie sehr altmodische Kleidung. Ebenso sind Lumpen, Lappen, Stoffreste, Textilschnipsel, stark abgetragenes Schuhwerk sowie verschmutzte oder unhygienische Bettdecken im Restmüll zu entsorgen.
Leider kommt es immer wieder vor, dass auch Rest- oder Sperrmüll, Windeln Spielzeug oder Elektrogeräte im Altkleidercontainer landen oder daneben abgelegt werden. Altkleidercontainer sind jedoch kein Abladeplatz für häuslichen Unrat! Dafür gibt es Restmülltonnen, Müllumladestationen und Wertstoffhöfe. Häuslicher Unrat in Altkleidercontainern machen ganze Chargen an eigentlich wiederverwertbaren Textilien unbrauchbar und schaden somit dem System und der Umwelt.
Bei der Entsorgung unbrauchbarer Textilien über die Restmülltonnen ist darauf zu achten, dass diese nicht überladen wird, denn zu schwere und überfüllte Tonnen können aus technischen Gründen nicht geleert werden. Sollte die Menge an nicht verwendbaren Textilien zu groß sein, kann diese an den Müllumladestationen gegen Gebühr entsorgen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, spezielle 70 Liter-Abfallsäcke bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung, in Garmisch-Partenkirchen und Murnau bei den örtlichen Gemeindewerken, zu erwerben; diese können dann bei Leerung der Restmülltonne beigestellt werden.
Bei Fragen zur richtigen Entsorgung von Alttextilien und Wertstoffen steht die Abfallberatung des Landratsamtes unter Telefon 08821 751-363 oder 751-376 gerne zur Verfügung.
(Pressemitteilung Landratsamt Garmisch-Partenkirchen vom 22.05.2026)
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