Murnau wählt - Blick über Murnau in Richtung Kirche mit dem Logo zur Kommunalwahl 2026
Markt Murnau a.Staffelsee

Kommunalwahl 08. März 2026

Am 08. März 2026 finden die Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Es werden bayernweit die Ersten Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder sowie in den Landkreisen die Landräte und Kreisräte gewählt. In insgesamt 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden entscheiden die Bürgerinnen und Bürger somit darüber, wie sich das Leben in ihren Kommunen in den kommenden sechs Jahren gestalten soll.

Die Wahl bietet eine wichtige Chance, lokale Zukunft aktiv mitzugestalten.

 

Wahltag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 ist Sonntag, der 8. März 2026. Die Abstimmungsräume sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Sollte es zu Stichwahlen (Bürgermeister oder Landrat) kommen, werden diese zwei Wochen später, also am 22. März 2026 durchgeführt.

 

Die Bekanntmachungen der eingereichten Wahlvorschläge finden Sie unter Bürgerservice/ Aktuelles/ Amtliche Bekanntmachungen bzw. auf der Internetseite des Landratsamtes. Weitere Informationen zu den Kandidaten finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Parteien.

 

Auf der Internetseite www.deinewahl.bayern.de gibt es alle Infos zu Wahlterminen, Wahlrecht & Ablauf, sowie ein Erklärvideo und interessante FAQs.

Informationen zur Wahl

Wahlbenachrichtigung

rotierender Pfeil

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 15. Februar 2026 zugestellt. Der Versand erfolgt über einen externen Versanddienstleister. Je nach Zustellroute können die Benachrichtigungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Briefkasten ankommen.

Stimmberechtigung

rotierender Pfeil

Wahlberechtigt sind gem. Art. 1 Abs. 1 GLKrWG alle Personen, die am Wahltag

  • – Unionsbürger sind,
  • – das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • – sich seit mind. zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten,
  • – nicht nach Art. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Briefwahl

rotierender Pfeil

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie selbstverständlich auch per Briefwahl Ihre Stimmen abgeben. Die entsprechenden Unterlagen können Sie zusammen mit der Wahlbenachrichtigung anfordern. Die Unterlagen können mit der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Rückseite der Benachrichtigung.

 

Bitte beachten Sie folgende Gesetzesänderung! Briefwahlunterlagen dürfen erst ab 16.02.2026 verschickt/ ausgegeben werden. Die Beantragung ist möglich, sobald Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

 

Briefwahlunterlagen – persönliche Aushändigung

Die Briefwahlunterlagen können persönlich im Bürgerbüro (Eingang Schloßbergstraße) abgeholt werden.

Zu beachten: Halten Sie zur persönlichen Beantragung Ihre Wahlbenachrichtigung bereit. Den Antrag auf der Rückseite bitte vollständig ausfüllen (Unterschrift!).

Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (Rückseite Wahlbenachrichtigung) nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Briefwahlunterlagen können bis 06.03.2026, 15:00 Uhr persönlich im Wahlamt beantragt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Unterlagen ggf. nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden können, wenn diese erst in KW 10 beantragt und verschicken werden.

 

Briefwahlunterlagen Online

Alternativ können Sie die Unterlagen auch online über die Internetseite des Marktes Murnau anfordern. Die Beantragung ist ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung (QR-Code) möglich und kann online bis zum 01.03.2026, 23:59 Uhr erfolgen.

 

–> Link zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen 

 

Die Briefwahlunterlagen können beantragt werden, sobald man die Wahlbenachrichtigung erhalten hat. Die Unterlagen dürfen allerdings erst ab 16.02.2026 verschickt werden. Die ersten Briefwahlunterlagen werden also in KW 8 zugestellt.

 

Rückgabe der Briefwahlunterlagen

Per Post: Bitte rechtzeitig absenden, damit der Eingang beim Wahlamt spätestens bis zum 08.03.2026, 18:00 Uhr, erfolgt.

Persönlich: Abgabe im Rathaus oder Einwurf in den dafür vorgesehenen Briefkasten noch am Wahltag, 08.03.2026, bis 18:00 Uhr.

Hinweis: Briefwählerinnen und Briefwähler sind selbst dafür verantwortlich, dass der Wahlbrief rechtzeitig beim Wahlamt eingeht. Das Transportrisiko liegt ebenfalls bei ihnen.

Wahllokale

rotierender Pfeil

Für die Kommunalwahl ist Murnau a. Staffelsee in sieben Stimmbezirke unterteilt. Welchem Stimmbezirk Sie zugeordnet sind, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen; das entsprechende Wahllokal ist oben rechts darauf angegeben. Eine Stimmabgabe in einem anderen Bezirk ist nicht möglich.

 

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag durchgehend von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

 

Bitte halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Bringen Sie bitte auch die Wahlbenachrichtigung mit in das Wahllokal. Sie ist wichtig, weil darin die genaue Bezeichnung und Anschrift Ihres Abstimmungsraums angegeben sind; außerdem kann der Wahlvorstand damit schnell die Stimmberechtigung im Wählerverzeichnis überprüfen.

Die Wahlbenachrichtigung muss aber nicht zwingend mitgenommen werden. Vorsorglich sollte dann aber ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild (z. B. Personalausweis, Reisepass) mitgenommen werden, um sich ausweisen zu können.

 

Die Wahlbenachrichtigung ist für den Fall einer Stichwahl aufzubewahren.

Kontakt

Wahlamt
Murnau a.Staffelsee
Telefon:
08841 476 – 160, -169, -164
E-Mail:
Adresse:

Untermarkt 13

82418 Murnau a.Staffelsee