Hinweis zur Hundesteuer
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter im Bereich des Marktes Murnau a. Staffelsee sind verpflichtet, ihre Hunde zur Hundesteuer anzumelden. Anmeldepflichtig sind sämtliche Hunde, die älter als vier Monate sind. Die Anmeldung hat unverzüglich bei der Steuerstelle zu erfolgen.
Für Hunde, die bereits ordnungsgemäß angemeldet und versteuert wurden, ist keine erneute Anmeldung erforderlich.
Änderungen in der Hundehaltung – beispielsweise ein Besitzerwechsel, der Tod des Hundes oder ein Wohnungswechsel des Hundehalters – müssen der Steuerstelle mitgeteilt werden. Die Meldung kann per
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E-Mail an steuerstelle@murnau.de,
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telefonisch unter 08841 / 476-156 oder
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online über die entsprechenden Formulare auf der Homepage des Marktes Murnau a. Staffelsee erfolgen.
Gemäß der Hundesteuersatzung des Marktes Murnau a. Staffelsee ist die Hundesteuer für bereits gehaltene Hunde am 15.02.2026 fällig.
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