Info zum Abbrennverbot - eine Rakete und und ein Ausrufezeichen daneben.
Markt Murnau a.Staffelsee

Feuerwerk Abbrennverbot


Wie auch im Vorjahr ist das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Kleinfeuerwerk, z.B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien, etc.) über das vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot hinaus, auch am 31.12.2025 und am 01.01.2026 im Bereich des Ober- und Untermarktes und den an diesen Bereich angrenzenden Häusern und Hinterhöfen/rückwärtigen Gärten sowie im Bereich des Hochbehälters „Am Eichholz“ verboten. Der Markt Murnau dankt für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.


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