Winderdienst
Umstellung des Winterdienstes 2021
Der Gemeinderat hat aufgrund einer Initiative der Freien Wähler in seiner Sitzung am 23. Juli 2020 beschlossen, dass künftig auf den Straßen des Marktes Murnau ein ökologischer Winterdienst eingeführt werden soll, bei dem weitgehend auf die Streuung mit Tausalz verzichtet wird. Neben den ökologischen Gesichtspunkten durch die Reduzierung von Streusalz spielten in der Diskussion auch die durch Streusalz entstehenden Schäden an Straßen, Gebäuden und Grünflächen eine große Rolle.
Straßenprioritäten
Die Verwaltung wurde beauftragt, ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten. So wurde ein differenzierter Winterdienst eingeführt, bei dem die Straßen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung und Gefahrensituation in verschiedene Prioritäten eingeteilt sind.
Ferner wird bei Streueinsätzen entsprechend der zu erwartenden Witterung die einzusetzende Streumenge noch stärker reglementiert. In einer Arbeitskreissitzung mit Vertretern des Gemeinderats sowie der Bauverwaltung wurden diese Themen diskutiert. Im Ergebnis wurde eine Prioritätenliste der Ortsstraßen erarbeitet, in der die unterschiedlichen Aspekte gewürdigt sind:
Priorität 1: Haupt- und Durchgangsstraßen
Priorität 2: Sammelstraßen in Wohngebieten und Straßen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen
Priorität 3: Nebenstraßen sowie Straßen mit starken Steigungen
Priorität 4: alle anderen Straßen
Prioritätenliste der Straßen in Murnau
Ferner wurde der differenzierte Streusalzeinsatz für die unterschiedlichen Wetterlagen konkretisiert. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 13. Oktober 2020 die in der Arbeitskreissitzung vordiskutierte Konzeption abgesegnet. In der vergangenen Wintersaison 2020/2021 wirkte sich die Prioritätenliste vor allem in der zeitlichen Abwicklung des Winterdienstes aus: Bei einsetzendem Schneefall in den frühen Morgenstunden bzw. tagsüber wurde der Räumeinsatz anhand der Prioritätenliste geregelt. Das heißt: Zunächst wurden die Straßen der Priorität 1 bearbeitet, danach Priorität 2, Priorität 3 und zuletzt Priorität 4.
Ab der Wintersaison 2021/ 2022 wird auf den Straßen der Priorität 4 abweichend von der derzeitigen Arbeitsweise zwar der Räumdienst weitergeführt, aber auf den Einsatz von Streusalz bzw. sonstigem Streugut komplett verzichtet (sog. „Weißer Winterdienst“).
In Bezug auf die Räumpflichten der Anlieger wird auf die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ (Stand 19.05.2021) des Marktes Murnau verwiesen. Auf Grundlage der getroffenen Beschlüsse wurde der Bauhof eingewiesen, den Winterdienst wie hier beschrieben umzusetzen.
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