• Markt Murnau a.Staffelsee

    Bauleitplanung

    Der Flächennutzungsplan ist Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne). Bebauungspläne schaffen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung von Grundstücken. Sie sind verbindlich für Behörden und Planungsträger.

    Die Bauleitplanung können Sie im Bauamt des Marktes Murnau einsehen. Auf dieser Website erhalten Sie direkt – jedoch meist nicht tagesaktuell – Informationen rund um die Bauleitplanung. Der Besuch des Bauamtes des Marktes Murnau bei konkreten Bauvorhaben wird daher dringend empfohlen.

    Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Achrain"

    Vollzug des BauGB;
    Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Achrain"
    Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

    Für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Achrain" wird im Zeitraum vom 29. August bis einschließlich 02. Oktober 2023 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bittet Sie der Markt Murnau a. Staffelsee um Stellungnahme bis spätestens zum 02. Oktober 2023.

    Den Entwurf des Bebauungsplanes „2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Achrain" mit Begründung finden Sie im Zeitraum der Beteiligung auch auf der Internetseite des Marktes Murnau a. Staffelsee unter www.murnau.de; „Menue"; „Bürgerservice"; „Bauen & Wohnen"; „Bauleitplanung" unter der Bezeichnung „2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Achrain"

    Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „1. Änderung des Bebauungsplanes Unterer Grainbichl/Kohlgruber Straße"

    Vollzug des BauGB;
    Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „1. Änderung des Bebauungsplanes Unterer Grainbichl/Kohlgruber Straße"
    Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

    Für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „1. Änderung des Bebauungsplanes Unterer Grainbichl/Kohlgruber Straße" wird im Zeitraum vom 29. August bis einschließlich 02. Oktober 2023 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bittet Sie der Markt Murnau a. Staffelsee um Stellungnahme bis spätestens zum 02. Oktober 2023.

    Den Entwurf des Bebauungsplanes „1. Änderung des Bebauungsplanes Unterer Grainbichl/Kohlgruber Straße" mit Begründung finden Sie im Zeitraum der Beteiligung auch auf der Internetseite des Marktes Murnau a. Staffelsee unter www.murnau.de; „Menue"; „Bürgerservice"; „Bauen & Wohnen"; „Bauleitplanung" unter der Bezeichnung „1. Änderung des Bebauungsplanes Unterer Grainbichl/Kohlgruber Straße"

    FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS- UND BEHÖRDENBETEILIGUNG zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

    Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird im Zeitraum vom 17. Juli 2023 bis einschließlich 22. September 2023 durchgeführt.

    Bekanntmachung nochmalige öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Parkweg“

    Für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Parkweg" wird im Zeitraum vom 10. Juli 2023 bis einschließlich 24. Juli 2023 die nochmalige öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

     

    Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Jugendkurheim / Kurklinik / Hochried“

    Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Jugendkurheim / Kurklinik / Hochried" wird im Zeitraum vom 11. April 2023 bis einschließlich 12. Mai 2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

    Vollzug des BauGB; Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „2. Änderung des Bebauungsplanes Maria-Antonien-Weg

    Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

    Für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „2. Änderung des Bebauungsplanes Maria-Antonien-Weg" wird im Zeitraum vom 03. Februar bis einschließlich 06. März 2023 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bittet Sie der Markt Murnau a. Staffelsee um Stellungnahme bis spätestens zum 06. März 2023.

    Den Entwurf des Bebauungsplanes „2. Änderung des Bebauungsplanes Maria-Antonien-Weg" mit Begründung finden Sie im Zeitraum der Beteiligung auch auf der Internetseite des Marktes Murnau a. Staffelsee unter www.murnau.de; „Menue"; „Bürgerservice"; „Bauen & Wohnen"; „Bauleitplanung" unter der Bezeichnung „2. Änderung des Bebauungsplanes Maria-Antonien-Weg" unter folgendem Link:

    https://www.murnau.de/de/bauleitplanung.html

    Einbeziehungssatzung Nördlich des Schererweges und Östlich des Bauhoferweges

    Für die Neuaufstellung der Einbeziehungssatzung „Nördlich des Schererweges und Östlich des Bauhoferweges" wird im Zeitraum vom 10. Januar bis einschließlich 25. Januar 2023 die nochmalige öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung bittet der Markt Murnau a. Staffelsee um Stellungnahmen bis spätestens zum 25. Januar 2023.

    Bekanntmachung Neuaufstellung einer Einbeziehungssatzung „Nördlich des Schererweges und Östlich des Bauhoferweges“

    Bekanntmachung Neuaufstellung einer Einbeziehungssatzung „Nördlich des Schererweges und Östlich des Bauhoferweges“

    Durchführung der nochmaligen öffentlichen Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB.

    Vollzug des BauGB; „Neuaufstellung eines Bebauungsplanes Areal zwischen Resch- und Griesbräustraße“ Durchführung der nochmaligen öffentlichen Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB

    Für die „Neuaufstellung des Bebauungsplanes Areal zwischen Resch- und Griesbräustraße" wird im Zeitraum vom 15. November bis einschließlich 30. November 2022 die nochmalige öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Der Markt Murnau a. Staffelsee bittet Sie um Stellungnahme bis spätestens zum 30. November 2022."

    33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Ortsteiles Egling

    Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

    Für die „33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Ortsteiles Egling" wird im Zeitraum vom 15. November bis einschließlich 16. Dezember 2022 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Markt Murnau a. Staffelsee bittet Sie um Stellungnahme bis spätestens zum 16. Dezember 2022.

    33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ortsteil Egling)

    Bekanntmachung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

    Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Areal zwischen Resch- und Griesbräustraße“

    Durchführung der nochmaligen öffentlichen Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB.

    Bekanntmachung Wasserwirtschaftliche Maßnahmen

    Wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Bereich des ehemaligen Abbaugeländes am Moosberg auf den Grundstücken FlNrn. 738/0 739/0 und 830/0 der Gemarkung Hechendorf, Markt Murnau am Staffelsee.

    Bekanntmachung öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnübergangsbeseitigung Kohlgruber Straße“

    Für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnübergangsbeseitigung Kohlgruber Straße" wird im Zeitraum vom 23. September 2022 bis einschließlich 25. Oktober 2022 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

    Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bittet Sie der Markt Murnau a. Staffelsee um Stellungnahme bis spätestens zum 25. Oktober 2022.

    Bekanntmachung öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnübergangsbeseitigung Kohlgruber Straße“

    Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnübergangsbeseitigung Kohlgruber Straße" wird im Zeitraum vom 22. August 2022 bis einschließlich 23. September 2022 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

    Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bittet Sie der Markt Murnau a. Staffelsee um Stellungnahme bis spätestens zum 23. September 2022.

    Bekanntmachung öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Froschhausen-West"

    Für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Froschhausen-West" wird im Zeitraum vom 29. Juli 2022 bis einschließlich 30. August 2022 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

    Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bittet Sie der Markt Murnau a. Staffelsee um Stellungnahme bis spätestens zum 30. August 2022.

    Einbeziehungssatzung -Nördlich des Schererweges und Östlich des Bauhoferweges-

    Für die Neuaufstellung der Einbeziehungssatzung „Nördlich des Schererweges und Östlich des Bauhoferweges" wird im Zeitraum vom 25. Juli 2022 bis einschließlich 26. August 2022 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

    Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bittet Sie der Markt Murnau a. Staffelsee um Stellungnahme bis spätestens zum 26. August 2022.

    6. Änderung des Bebauungsplanes Kemmel-Kaserne

    Für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „6. Änderung des Bebauungsplanes Kemmel-Kaserne" wird im Zeitraum vom 04.04. bis 05.05.2022 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.


    Bedenken und Anregungen sind der Marktgemeindeverwaltung während dieser Zeit entweder schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären.

    Vollzug des BauGB; „1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Oberfeld“ Durchführung der nochmaligen öffentlichen Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB

    Für die „1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Oberfeld" wird im Zeitraum vom 28.02.2022 bis 15.03.2022 die nochmalige öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4 Abs. 1 BauGB bittet Sie der Markt Murnau a. Staffelsee um Stellungnahme bis spätestens zum 18.03.2022.

    Den Entwurf der „1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Oberfeld" finden Sie im Zeitraum der Beteiligung auch auf der Internetseite des Marktes Murnau a. Staffelsee unter www.murnau.de; „Menue"; „Bürgerservice"; „Bauen & Wohnen"; „Bauleitplanung" unter der Bezeichnung „1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Oberfeld" unter folgendem Link:

    https://www.murnau.de/de/bauleitplanung.html

    Vollzug des BauGB; „33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Egling“ Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB

    Für die „33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Egling" wird im Zeitraum vom 28.02.2022 bis 29.03.2022 die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB bittet Sie der Markt Murnau a. Staffelsee um Stellungnahme bis spätestens zum 29.03.2022.

    Den Entwurf der „33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Egling mit Begründung" finden Sie im Zeitraum der Beteiligung auch auf der Internetseite des Marktes Murnau a. Staffelsee unter www.murnau.de; „Menue"; „Bürgerservice"; „Bauen & Wohnen"; „Bauleitplanung" unter der Bezeichnung „33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Egling" unter folgendem Link:

    https://www.murnau.de/de/bauleitplanung.html

    Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Oberfeld

    „Vollzug des BauGB;
    Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Oberfeld"

    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB

    Für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Oberfeld" wird im Zeitraum vom 21.10.2021 bis 22.11.2021 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

    Vollzug des BauGB; „2. Änderung und Erweiterung der Außenbereichssatzung Hermannswies“ Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB

    Vollzug des BauGB;
    „2. Änderung und Erweiterung der Außenbereichssatzung Hermannswies"
    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB

    Für die „2. Änderung und Erweiterung der Außenbereichssatzung Hermannswies" wird im Zeitraum vom 29.10.2021 bis 30.11.2021 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB bittet Sie der Markt Murnau a. Staffelsee um Stellungnahme bis spätestens zum 30.11.2021.

    Energieeffiziente Bauleitplanung

    Ein Beispiel einer energieeffizienten Bauleitplanung liefert der Landkreis Ostallgäu. Dort wird Ihnen Schritt für Schritt – von der Zieldiskussion bis hin zu Inbetriebnahme und Nutzung – erklärt, was beim energieeffizienten Bauen wichtig ist.

    Leitfaden "Energieeffiziente Bauleitplanung" des Landkreises Ostallgäu

    Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderates

    In den letzten Jahren ist im Gemeindegebiet Murnau eine deutliche Steigerung von Bauland- und Mietpreisen festzustellen. Bürger mit geringem und mittlerem Einkommen können sich die gestiegenen Mieten und Immobilienkosten nicht mehr leisten. Aus Sicht einer soliden und kontinuierlichen Gemeindeentwicklung ist die Gemeinde aufgefordert, für sozial ausgewogene Bevölkerungsstrukturen und Wohnverhältnisse zu sorgen. Der gemeindliche Handlungsbedarf ergibt sich auch aus den Vorgaben der §1 Abs.5 und § 1 Abs. 6 Nr.2 BauGB.

    Der Markt Murnau a. Staffelsee wird daher künftig neues Bauland im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit nur ausweisen, wenn sichergestellt werden kann, dass damit die Ziele der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Bevölkerungsgruppen, die sich auf dem freien Wohnungs- und Grundstücksmarkt nicht mit angemessenen ausreichenden Wohnraum versorgen können, gewährleistet werden kann. Insbesondere sollen auch der einheimischen Bevölkerung mit mittleren und niedrigen Einkommensgruppen Möglichkeiten geboten werden, am Ort wohnen zu bleiben.


    Näheres regeln die Richtlinien "Kooperatives Baulandmodell für bezahlbaren Wohnraum".

    Verfahrensrechtliche Ausführungsbestimmungen "Kooperatives Baulandmodell für bezahlbaren Wohnraum"

    Kontakt
    Bauamt
    Murnau am Staffelsee
    Telefon:
    +49 (0)8841 476-170
    Telefax:
    +49 (0)8841 476-288
    E-Mail:
    bauamt@murnau.de
    Adresse:

    Schloßbergstraße 10
    82418 Murnau a. Staffelsee

    Öffnungszeiten
    Bauamt
    Murnau am Staffelsee

    Öffnungszeiten:
    Mo bis Fr08.00 - 12.00 Uhr
    Di, Do14.00 - 16.00 Uhr