
Betretungsverbot für Futterwiesen
Verboten ist insbesondere:
- das Gehen, Fahren und Reiten über Felder, Wiesen und Fluren, insbesondere das Spielen von Kindern und Jugendlichen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
- das Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf fremden Grundstücken
- das unbefugte Weiden und Auslaufen lassen von Haustieren aller Art (Rinder, Pferde, Schweine, Ziegen, Schafe, Geflügel und Hunde)
- das Entwenden, Beschädigen oder Zerstören von Feld- und Gartenfrüchten oder anderen Bodenerzeugnissen
- das unbefugte Lagern von Nutz- und Brennholz
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Natur und nutzen Sie die ausgeschilderten Wege. Abfälle sind stets ordnungsgemäß zu entsorgen und wieder mit nach Hause zu nehmen.