Betretungsverbot für Futterwiesen

Betretungsverbot für Futterwiesen

Verboten ist insbesondere:

  1. das Gehen, Fahren und Reiten über Felder, Wiesen und Fluren, insbesondere das Spielen von Kindern und Jugendlichen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
  2. das Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf fremden Grundstücken
  3. das unbefugte Weiden und Auslaufen lassen von Haustieren aller Art (Rinder, Pferde, Schweine, Ziegen, Schafe, Geflügel und Hunde)
  4. das Entwenden, Beschädigen oder Zerstören von Feld- und Gartenfrüchten oder anderen Bodenerzeugnissen
  5. das unbefugte Lagern von Nutz- und Brennholz

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Natur und nutzen Sie die ausgeschilderten Wege. Abfälle sind stets ordnungsgemäß zu entsorgen und wieder mit nach Hause zu nehmen.

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