
Jugendschöffenwahl und Schöffenwahl Markt Murnau
Das Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Darüber hinaus wird von jedem Bewerber verlangt, dass er das 25. Lebensjahr vollendet und bis zum Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in der Marktgemeinde Murnau a. Staffelsee wohnhaft ist.
Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt eines Schöffen Personen zu gewin-nen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich hierfür bewerben, bei gegebener Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.