
Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan
Um was geht es?
In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Wie kann ich mich beteiligen?
Sie können sich in zwei voneinander getrennten Phasen beteiligen. In beiden Phasen steht Ihnen ein Online-Fragebogen zur Verfügung, den Sie ausfüllen können.
In der ersten Phase bestimmen Sie einen Lärmbelastungsort, zum Beispiel Ihr Zuhause oder Ihren Arbeitsplatz. Danach können Sie Fragen zur Lärmbelastung, zu Auswirkungen von Lärm und zu Lärmschutzmaßnahmen für jeden genannten Ort beantworten.
Zu Beginn der zweiten Phase liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes vor. Sie können dann Fragen zu dem Entwurf und zum Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung beantworten.
Bei weiteren Fragen oder Anregungen können Sie sich gern per E-Mail an DobelmannK@eba.bund.de oder an umgebungslaerm@eba.bund.de schreiben.